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Nabu begrüßt mehr Transparenz beim Einsatz von Pestiziden

Untersuchungen zufolge ist die Pestizidbelastung in kleinen Gewässern im ganzen Land zu hoch und Insekten sind vom Aussterben bedroht. Niedersachsen muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg die vom Nabu angeforderten Pflanzenschutzmittel-Ausbringungsdaten sicherstellen. Der Naturschutz klagte, weil das Land die Herausgabe der Daten verweigerte. Damit die Aufzeichnungen nicht nach drei Jahren gelöscht werden, müssen die Daten von der Landwirtschaftskammer vor der Entscheidung über ihre Veröffentlichungspflicht gesichert werden.

«Der Einsatz von Pestiziden belastet die landwirtschaftlich genutzte Natur und ist der Hauptgrund für das Verschwinden unserer Insekten. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zu mehr Transparenz getan“, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Das Urteil ist erfolgreich und fordert die Bundesregierung auf, die im Bündnis zugesagte nationale Datenbank zu Pflanzenschutzmittelanwendungen vorzulegen Abkommen.

“In Sachen Transparenz und Umweltschutz gibt es eine umfangreiche und aussagekräftige Datenbasis. Außerdem arbeiten wir gemeinsam mit den Landwirten daran, den Einsatz von Pestiziden drastisch zu reduzieren”, sagte Umweltminister Christian Meyer (Die Grünen). .

Bis Ende 2022 bestätigte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Dezember 2021) und wies die Klage der Landwirtschaftskammer ab. Das juristische Gerangel ist noch nicht beendet: Niedersachsen ist zur Speicherung von Betriebsdaten verpflichtet, veröffentlicht sie aber als einziges Bundesland nicht. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg läuft.

«Im Dezember hat sich die internationale Gemeinschaft, darunter auch Deutschland, auf dem Weltnaturkongress darauf verständigt, die Risiken von Pestiziden bis 2030 zu halbieren. Dazu müssen wir wissen, wo und wie viel Pestizide eingesetzt werden, sagt Verena Riedl, Leiterin des Biodiversitätsteams des Nabu.

Der Nabu fordert einen dauerhaften Schutz der nationalen Pestizideinsatzdaten, um Bewertungen und Informationen zur Verwendung in Umweltverträglichkeitsprüfungen bereitzustellen. Im September 2021 beantragte der Verband erstmals die Akteneinsicht von insgesamt 12 Flächenstaaten in Deutschland. Ausschlaggebend war eine im Juni 2021 veröffentlichte Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung, die zeigte, dass die Pestizidbelastung in kleinen Gewässern bundesweit zu hoch war. Besonders gefährdet sind empfindliche Insekten wie Köcherfliegen und Libellen, die deutlich niedrigere Grenzwerte erfordern.

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