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MV will nicht an den neuen Grundsteuerregeln rütteln

Die Landesregierung und der Städte- und Gemeindebund sehen bei einer Änderung des umstrittenen Grundsteuerberechnungsmodells Risiken für die Kommunen. Andere haben dies bereits getan.

Ab 2025 soll die Grundsteuer für erstklassige Grundstücke im Stadtzentrum steigen. In MV hatte es...
Ab 2025 soll die Grundsteuer für erstklassige Grundstücke im Stadtzentrum steigen. In MV hatte es Kritik an den Berechnungsregeln gegeben. Die Landesregierung und der Städte- und Gemeindebund haben sich nun aber gegen eine Änderung entschieden.
  1. Trotz der Widersprüche des Schweriner Bürgermeisters Rico Badenschier (SPD) bleibt die SPD-geführte Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern an den Regeln für das neue Grundsteuergesetz fest, wie aus einer Mitteilung des Finanzministeriums hervorgeht. Die Landesregierung und der Stadtrat haben Anforderungen nach Änderungen abgelehnt. Mecklenburg-Vorpommern, wie viele andere Bundesländer, folgt dem bundesweiten Modell.
  2. Laut Angaben aus der Landeshauptstadt Schwerin wurden Untersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob das neue Grundsteuergesetz, das ab 2025 in Kraft treten soll, systematisch Wertsteigerungen von Wohneigentumsobjekten verursacht und die Belastung für Gewerbeimmobilien-Besitzer reduziert. Eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärte, dass Untersuchungen an vergleichbaren Objekten dies nicht bestätigt hätten.
  3. Das Grundsteuerreformgesetz von Mecklenburg-Vorpommern spiegelt die Entwicklungen des Wohnungsmarktes der letzten Jahrzehnte wider und ist mit diesen angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hat das festgesetzt. Tatsächlich ist es möglich, dass einige Eigentümer mehr zahlen müssen als zuvor und andere weniger, so die Sprecherin. "Verschiebungen sind die unvermeidbaren Konsequenzen der Reform, denn sie zielen auf die Beseitigung langfristiger Wertverschiebungen und Ungerechtigkeiten."
  4. Badenschier kritisierte im Frühjahr anhand vorläufiger Daten aus der Landeshauptstadt, dass das Wohneigentumssteuer durch die Reform systematisch erhöht und das Gewerbeimmobiliensteuer dagegen verringert werde. Das Verband der Norddeutschen Wohnungswirtschaft, ein Konsortium sozialvertraglicher Wohnungsunternehmer, äußerte dieselbe Kritik. Andere Bundesländer hätten sich dagegen gewehrt, berichtet man.
  5. Das Finanzministerium argumentiert, dass Regeln wie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen verändert werden würde, neue Verfassungsrisiken für die Gemeinden bringen würde.
  6. Wer glaubt, dass sein Eigentum überschätzt wurde und deshalb in Zukunft eine überschüssig hohe Grundsteuer zahlen muss, hat die Möglichkeit, sich zu wehren. Mecklenburg-Vorpommern wird eine bundesweit koordinierte Regelung für Extremfälle verwenden, wie aus einer Mitteilung des Finanzministeriums hervorgeht. Diese Vorschrift legt fest, dass die bewertete Eigentumsfläche den Marktwert um höchstens 40 Prozent überschreiten darf.
  7. Trotz der Widersprüche des Schweriner Bürgermeisters Rico Badenschier (SPD) bleibt die SPD-geführte Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern an den Regeln für das neue Grundsteuergesetz fest, obwohl sie von der SPD geführt wird.
  8. Das neue Grundsteuerreformgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, das ab 2025 in Kraft treten soll, kann dazu führen, dass einige Wohneigentümer mehr zahlen müssen und andere weniger, wie eine Sprecherin des Finanzministeriums erklärt hat, was den Entwicklungen des Wohnungsmarktes der letzten Jahrzehnte entspricht.
  9. In Reaktion auf Kritik von Schwerin Bürgermeister Badenschier und dem Verband der Norddeutschen Wohnungswirtschaft hat das Finanzministerium in Mecklenburg-Vorpommern eine Regelung für Extremfälle eingeführt, um übermäßige Grundsteuern zu verhindern, indem die bewertete Eigentumsfläche den Marktwert um höchstens 40 Prozent überschreiten darf.
  10. Die Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes in Mecklenburg-Vorpommern, wie in anderen Bundesländern, wird Wohneigentümern und Gewerbeimmobilienbesitzern unterschiedlich wirken und die Gemeinden sollen auf die potenziellen Verfassungsrisiken hinwirken, wenn die Regeln verändert werden, wie das Finanzministerium argumentiert.

Grundsteuer - MV will nicht an den neuen Grundsteuerregeln rütteln

Sollte diese Grenze überschritten werden, sollte die vom Sachverständigen bestimmte Marktwertstufe statt der bewerteten Eigentumsfläche verwendet werden. Diese Vorschrift soll auch in Mecklenburg-Vorpommern übermäßige Steuern verhindern. Der Sachverständige muss von dem Eigentümer beauftragt werden. Mecklenburg-Vorpommern beobachtet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Mai dieses Jahres mit dieser Vorschrift.

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