Mutter nach 20 Jahren Haft ohne Anklage freigesprochen
Um die Jahrhundertwende starben die vier Kinder einer australischen Frau im Säuglingsalter. Das Gericht stellte fest, dass die Mutter sie ermordet hatte. Fortschritte in der Wissenschaft zeigen nun, dass ein seltener Gendefekt die Todesfälle verursacht hat. Nach 20 Jahren Gefängnis wurde die Frau nun freigelassen.
Eine australische Frau ist nach 20 Jahren Haft vom Vorwurf des Mordes an ihren vier Kindern freigesprochen worden. Am Donnerstag hob ein Gericht in Sydney die Verurteilung von Kathleen Folbigg wegen Mordes aus dem Jahr 2003 auf. Die Frau, die einst als "Australiens schlimmste Serienmörderin" bezeichnet wurde, war im Juni begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen worden. Dies geschah, nachdem neue wissenschaftliche Erkenntnisse starke Zweifel an ihrer Schuld aufkommen ließen.
"Fast ein Vierteljahrhundert lang war ich mit Skepsis und Anfeindungen konfrontiert", sagte Folbig, der seine Unschuld beteuert hat, nach seinem Freispruch. "Ich bin dankbar, dass die neue Wissenschaft und die Genetik mir Antworten auf die Frage geben, wie meine Kinder gestorben sind."
Im Jahr 2003 wurde Folbig wegen Mordes an drei Kindern und Totschlags an einem vierten Kind verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, die Kinder zwischen 1989 und 1999 erstickt zu haben. Das jüngste Kind war erst 19 Tage und das älteste etwa 18 Monate alt.
Folbig fordert "erheblichen" Schadenersatz.
In Ermangelung gerichtsmedizinischer Beweise argumentierte die Staatsanwältin, dass es höchst unwahrscheinlich sei, dass die vier Kinder plötzlich und ohne jede Erklärung gestorben seien. Sie verwies auch auf das Tagebuch ihrer Mutter, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten Jahre legen jedoch nahe, dass die Kinder an seltenen Gendefekten und Geburtsfehlern starben. Unter anderem die Australische Akademie der Wissenschaften unterstützt Folbig nachdrücklich. Nach einer gründlichen Überprüfung des Falles wurde die 50-jährige Frau begnadigt und im Juni aus dem Gefängnis entlassen.
Das Urteil von 2003 wurde nun formell aufgehoben. Folbigs Anwältin, Lani Rego, erklärte anschließend, ihre Mandantin habe nun Anspruch auf "beträchtlichen" Schadenersatz.
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Quelle: www.ntv.de