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Mutter im Fall von Babyhunger freigesprochen

Landgericht Verden
Das Landgericht Verden.

Mutter wurde vom Amtsgericht Verden vom Hungertod des Babys freigesprochen. “Man kann versuchten Mord nicht nachweisen”, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Nachfrage. In der Anzeige beantragte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen die Frau wegen gemeinschaftlicher Tötung, in der die Verteidigung freisprach. Der Prozess gegen die Frau begann Ende November. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte der „Weser-Kurier“ berichtet.

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