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"Mundpropaganda aus Karlsruhe: Bußgeldbescheid wird dem Fahrzeughalter nicht ausgehändigt"

Das Bundesverfassungsgericht hob eine Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg auf, mit der ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro für Parkverstöße für verfassungswidrig erklärt wurde.

Das Amtsgericht und Arbeitsgericht in Siegburg.
Das Amtsgericht und Arbeitsgericht in Siegburg.

Die Verfahren werden neu festgelegt. - "Mundpropaganda aus Karlsruhe: Bußgeldbescheid wird dem Fahrzeughalter nicht ausgehändigt"

Das Wort "Knöllchen" stammt aus Karlsruhe und besagt, dass der Besitzer eines Fahrzeugs nicht zwingend verantwortlich ist, wenn Verstöße gegen die Parkregeln mit seinem Fahrzeug begangen werden. Diese Idee wurde durch den Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe gestützt, als sie sich für einen Bürger in Siegburg nahe Köln einsetzten, der um eine Strafe von 30 Euro wegen eines Parkverstösses gebeten wurde.

Dieser Bürger hatte erfolglose Rechtskämpfe in beiden dem Siegburger Landgericht und dem Kölnischen Oberlandesgericht. Die Richter in Karlsruhe entschieden jedoch zugunsten seines Mandanten und entkriminalisierten seine Verurteilung, indem sie eine Verletzung der verfassungsmässigen Verbot des Willkürs (Fallnummer: 2 BvR 1457/23) anführten. Das Urteil wurde am Mittwoch bekanntgegeben.

Das Vergehen: Ein Auto mit einem Parkschein wurde länger als erlaubt auf einem Parkplatz in Siegburg geparkt. Der Parkschein war gültig ab 14:30 Uhr, aber das Auto war noch bis 17:35 Uhr da. Der Besitzer des Autos gab nicht preis, wer das Auto geparkt hatte. Trotzdem wurde er mit einer Strafe belegt.

Das Gericht hatte sich an ein Foto des Fahrzeugs gehalten, aber keine weiteren Beweise gesammelt. Das umstrittene Urteil enthielt keine Versuche, Fakten zu ermitteln und Aussagen über den Täter. Ohne weitere Beweise konnte es nicht angenommen werden, dass der Besitzer der Täter war.

"Auch bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip", erklärte der Verkehrsrechtsspezialist und Anwalt Christian Demuth aus Düsseldorf. Das Schweigen des Angeklagten sollte nicht gegen ihn ausgelegt werden. Diese Entscheidung stärkt somit das grundlegende Prinzip der Unschuldserwartung. Trotzdem ist das Gerichtsurteil mehr eine Ausnahme als die Regel, fügte Demuth hinzu. Im Allgemeinen würden Fälle aufgrund mangelnder Beweise fallen.

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