Der wegen Mordes an Münchens Modezar Rudolph Moshammer verurteilte Iraker bleibt in Haft. Ein Sprecher des Amtsgerichts Regensburg sagte am späten Freitag, der Anwalt des Täters habe seinen Antrag auf Haftentlassung zurückgezogen. Das „Straubinger Tagblatt“ hatte zuerst darüber berichtet.
Der Rücknahme des Antrags ging ein schriftlicher Bescheid der Urteilskammer voraus, dass eine Freilassung nach der ersten Prüfung derzeit nicht möglich sei, erklärte der Sprecher.
Grundsätzlich kommt eine vorzeitige Veröffentlichung ab dem 15. Januar (also Sonntag) in Frage, da in diesem Fall die 18-jährige Mindestfrist abläuft.
Im Januar 2005 erwürgte der damals 25-jährige Iraker Moshammer in seinem Gefängnis in München-Grünwald mit Kabeln. Moshamer, der seinen schwulen Status nie öffentlich offenbart hat, nahm es mit nach Hause. Der Iraker wurde später festgenommen und am Tatort wurden Spuren seiner DNA gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft, nachdem es die außergewöhnliche Schwere der Verbrechen festgestellt hatte.