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Mordprozess in Afghanistan: Plädoyers verzögert

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

In dem Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei Brüdern einer 34-jährigen afghanischen Frau wurden die Plädoyers unerwartet verzögert. Am Montag entschied das Landgericht Berlin, nachdem einer der Angeklagten eine „ergänzende Erklärung“ abgegeben hatte, dass die Beweisaufnahme nicht planmäßig abgeschlossen werden könne. Geklärt wird nun, ob in der weiteren Aussage der 27-Jährigen eine mutmaßliche Maklerin genannt wird und ob sie als Zeugin vernommen werden kann. Der 27-Jährige sagte, er habe sich am Tag des Mordes mit seiner Schwester getroffen, um eine Wohnung für sie und ihre Kinder zu besichtigen.

Der Anklageschrift zufolge sollen die 27-jährigen und 23-jährigen Brüder ihre Schwester am 13. April und Juli 2021 unter dem Vorwand getötet haben, sie und ihre beiden zu bedienen Kinder aus einer Flüchtlingsunterkunft Ein Kind hat eine Wohnung gefunden. Daraufhin ermordeten sie die 34-Jährige, weil sie den moralischen Maßstäben der afghanischen Familie nicht gehorchte und auch nach der Scheidung noch in einer Liebesbeziehung war. Den Ermittlungen zufolge transportierten die Brüder die Leiche in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin Süd-Kreuz nach Bayern. Etwa drei Wochen später wurde die Leiche in einem Bau in der Nähe des Wohnhauses des älteren Angeklagten in Bayern gefunden.

Der 27-jährige Angeklagte brach im vergangenen September nach einem sechsmonatigen Prozess sein Schweigen und verlas eine Erklärung, in der er angeblich das spontane Verhalten beschrieben hatte, mit dem er allein zu tun hatte. Es sei ein hitziger Streit entbrannt, sagte er. Er packte seine Schwester und erwürgte sie, aber er wollte sie nicht töten. Sein mitangeklagter Bruder war nicht anwesend. Daraufhin habe er den 23-Jährigen genötigt, ihm bei der Vertuschung der Tat zu helfen, so der 27-Jährige.

Übrigens, Staatsanwälte, die vollständigen Namen der mutmaßlichen Makler wurden erstmals am 39. Tag vor Gericht vernommen. Den Antrag des 23-jährigen Anwalts auf Haftentlassung für seinen Mandanten lehnte das Gericht erneut bis zu einer „ergänzenden Aufklärung“ ab – mit weiterhin dringenden Zweifeln, so der Richter. Sie legten einen weiteren Verhandlungstermin für den 26. Januar fest. Der Prozess wird am 19. Januar fortgesetzt.

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