Gut sechs Jahre nach einer ersten Verurteilung wegen Totschlags gilt ein Mann aus Niederbayern als rechtskräftig verurteilter Mörder. Eine Revision gegen die Verurteilung zu lebenslanger Haft aus dem Wiederaufnahmeverfahren habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Deggendorf am Mittwoch mit. Die Verteidiger des Angeklagten hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom Oktober 2022 eingelegt.
Der Mann war im Jahr 2017 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Das Verfahren wurde jedoch wieder aufgenommen, nachdem zwei Zeugen, die im ersten Prozess zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, wegen Falschaussage verurteilt wurden. Die Deggendorfer Richter schlossen daraufhin nicht aus, dass ihre Passauer Kollegen 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten.
Der damals 22-Jährige hatte seine 20 Jahre alte Ex-Freundin im Schlaf mit zahlreichen Messerstichen getötet. Im ersten Prozess hatte sich aus Sicht der Richter nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, dass der Mann sein Opfer erstach, als es bereits schlief. Im zweiten Prozess sah das Landgericht Deggendorf dies als erwiesen an, was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutete.