Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess gegen einen Mann in Obernkirchen, der angeblich eine Geschäftsfrau getötet hat, eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Bückeburg am Donnerstag sagte, beantragte sie zudem eine Feststellung der besonderen Schwere der Tat. Ende Juni 2022 wurde die 75-Jährige tot in ihrem Schreibwarengeschäft in ihrer niedersächsischen Kleinstadt nahe der nordrhein-westfälischen Grenze aufgefunden. Der Körper war nackt und seine Kleidung fehlte.
Nach Angaben der Sprecherin stellte die Staatsanwaltschaft einen heimtückischen Mord zur sexuellen Befriedigung fest. Außerdem wurde der Mord begangen, um das Verbrechen zu vertuschen. Der damals 45-jährige Deutsche soll die alte Frau vor dem Mord gezwungen haben, ihm Geld zu geben. Nebenkläger, die die beiden erwachsenen Söhne des Opfers vertraten, schlossen sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Die Verteidigung beantragte laut einer Sprecherin eine sechsjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes und Brandstiftung. Nach Angaben des Angeklagten soll ein Drogendealer aus Bielefeld die Frau getötet haben. Der Mann bat ihn, das Geld aus dem Laden zu verwenden, um die Schulden zu begleichen. In der Nacht nach dem Tod des 75-Jährigen soll der Angeklagte versucht haben, sich durch Anzünden eines Feuers in seiner Wohnung umzubringen. Er wird am kommenden Donnerstag (19. Januar) verurteilt.