Gesetzesübertretungen oder rechtswidriges Verhalten - Möglicherweise erschossener Nachbar auf Balkon wegen Unstimmigkeiten: Prozess wird eingeleitet
In Stuttgart steht ein Mann vor Gericht am Landgericht, da er wegen eines tödlichen Schusses aus einem Kurzladegewehr auf seinen Nachbarn angeklagt wird. Er wird beschuldigt, im Dezember des vergangenen Jahres einen 45-jährigen Nachbarn auf seinem Balkon getötet zu haben. Die Tat wird von der Anklage auf eine persönliche Fehde zurückgeführt.
Der Verdächtige soll seinen Nachbarn von nur wenigen Metern Entfernung mit einem Gewehr mit abgesägter Ladebahn und verhülltem Lauf erschossen haben. Das Waffe, zusammen mit anderen unrechtmäßig besitzten Waffen und Munition, wurde bei einem griechischen Staatsbürger gefunden, laut Anklage. Es bleibt unklar, ob dieser Mann inhaftiert wird, wenn er verurteilt wird. Die Frage seiner Haftverantwortung, möglicherweise aufgrund von psychischen Erkrankungen oder psychischen Problemen, wird während des Prozesses untersucht.
Das Schießereignis soll in der Rot-Gegend passiert sein, in der die Einheit des Verdächtigen nicht weit von der des Opfers entfernt liegt. Der Konflikt soll aus einer Streitigkeit im Nachbarschaftsverhältnis entstanden sein.
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