Mitbewohner ermordet – endgültiges Urteil für Paar
Das Urteil gegen das Ehepaar, das seinen Mitbewohner getötet hat, ist rechtskräftig. Am 15. November habe das Bundesgericht die Berufung der Verteidigung als unbegründet abgewiesen, teilte das Landgericht Ulm am Mittwoch mit. Am 6. April wurden die beiden Angeklagten wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die damals 27-jährige Frau und ihr 24-jähriger Freund den gemeinsamen Mitbewohner und Ex-Freund der Frau in ihrem Haus in Lechingen (Alb-Donau-Kreis) schwer misshandelt und schließlich getötet haben. Der Mann wurde eines Nachts Anfang Juni 2022 erwürgt. Die Frau soll ihren Freund durch Lügen und Manipulation gegen ihre Mitbewohnerin aufgebracht haben.
Die Verteidiger der Angeklagten forderten Freispruch, die des 24-Jährigen forderten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen schwerer Körperverletzung. Beide legten nach dem Urteil Berufung ein.
Quelle: www.dpa.com