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Missbrauchsfälle: 60 Zeugen befragt, 25 Tipps

Schulweg
Ein Schild mit dem Schriftzug Schule und das dazugehörige Piktogramm, davor ein PKW.

Im Rahmen der Ermittlungen zur Entführung und Misshandlung eines 10-jährigen Mädchens in Eden Coburn wurden bisher 60 Zeugen befragt. Justizminister Herbert Melting (FDP) teilte am Donnerstag vor dem Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz mit, dass mehr als 25 Anzeigen eingegangen seien und geprüft würden. Weitere Zeugenbefragungen werden folgen. Die Ermittlungen zu Tatortspuren und einem beschlagnahmten Mobiltelefon des angeklagten 61-Jährigen dauern noch an.

Es wird vermutet, dass der Mann das Kind vor einigen Tagen im Auto entführt hat. Auf dem Schulweg habe er sie dann sexuell missbraucht. Der Mann, der mehrfach wegen Sexualverbrechen verurteilt wurde, wurde nach einer Verfolgungsjagd festgenommen und bleibt nach Angaben des Generalstaatsanwalts in Untersuchungshaft. Nach dem Vorfall wurde das Kind freigelassen.

Der 61-Jährige war nur wenige Monate vor der Entführung und Misshandlung aus dem Gefängnis entlassen worden. Anschließend wurde der Mann von der Polizei engmaschig überwacht. Ihm ist unter anderem der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen sowie der Aufenthalt auf Spielplätzen, Schwimmbädern, Schulen und Kindergärten untersagt. Außerdem durfte er kein Mobiltelefon oder Laptop mit Internetzugang besitzen, um keine Fotos oder Videos aufzunehmen.

Nach Angaben des Generalstaatsanwalts und der Ermittler hat der Mann gegen diese Richtlinie verstoßen. Der 61-Jährige missachtete auch die Anweisungen zur Behandlung. Den Informationen zufolge hatte sich der Angeklagte zuvor geweigert, ein elektronisches Fußkettchen zu tragen.

Wenige Tage vor dem Vorfall beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl gegen den 61-Jährigen wegen Ordnungsverstoßes. diese Anforderungen. Der Justizminister berichtete in der Rechtskommission, dass die Unterlagen mit dem Haftbefehl aufgrund der Erkrankung eines Mitarbeiters nur an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden seien und erst nach Begehung der Straftat eingetroffen seien.

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