Nach Angaben des Sozialministeriums waren im vergangenen Jahr in Thüringen rund 24.700 alleinerziehende Kinder auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen. Der dafür gezahlte Betrag belief sich auf knapp 71,2 Millionen Euro, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Anspruch auf diese Leistung haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die mit einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater leben, wenn ein Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Nach Angaben des Statistischen Amtes werden im Jahr 2022 in Thüringen 113.000 Kinder bei Alleinerziehenden leben. Nach Angaben des Ministeriums ist die Zahl der Minderjährigen in Thüringen, die staatlichen Unterhalt benötigen, zuletzt rückläufig. Im Jahr 2021 wurden rund 26.000 Fälle im Voraus bezahlt. Die jährlichen Gesamtvorschüsse liegen zwischen 67 Mio. Euro (2019) und ca. 72,3 Mio. Euro (2021). Die Kosten für Unterhaltsvorschüsse werden in Thüringen anteilig von Bund, Ländern und Kommunen getragen, wobei der Bund 40 % und das Land und die Kommunen jeweils 30 % übernehmen.
In den Jahren seit der Neuregelung hat sich der Kreis der anspruchsberechtigten Kinder kaum erweitert. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Alter des Kindes. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhalten Kinder unter 5 Jahren in diesem Jahr bis zu 187 Euro im Monat, Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro im Monat.