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Ministerium lehnt Annahme der Volksinitiative G9 ab

Im Debatte über die neunjährige Realschule drängen sich einigen Eltern zum Ausdruck. Ein Volksbegehren soll nach Willen des Innenministeriums verboten werden. Das bedeutet aber noch nicht Notwendigerweise Europa-End,

Mit Kisten voller Unterschriften, Elterninitiative für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium für...
Mit Kisten voller Unterschriften, Elterninitiative für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium für alle Klassen, (Abbildung aus dem Archiv)
  1. Das Innenministerium hat eine Volksinitiative für eine umfassende Rückkehr zur neunjährigen Sekundarschule (G9) in den Schulen abgelehnt. Die Umsetzung solch einer Petition soll laut Berichten verfassungswidrig sein. Dies soll angeblich auf die erheblichen Kosten zurückzuführen sein, die das Gesetzentwurf bei einer Volksabstimmung in Kraft setzen würde. Die Kosten müssten ausdrücklich als monetärer Betrag in der Gesetzesbegründung genannt werden. Die Petenten können innerhalb von zwei Wochen gegen die Entscheidung des Innenministeriums beim Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg berufen.
  2. Eine Elterninitiative kämpft für eine G9-Option für alle Klassen. Mit der Volksinitiative wollen Eltern allen Schülern in den Gymnasien ab 2026 ihren Abschluss in neun Schuljahren erlangen lassen.
  3. Die grüne-schwarze Koalition einigte sich im April auf Vorschläge für grundlegende Schulreformen. Demnach soll ab der Schuljahreszeit 2025/2026 G9 eingeführt werden – anfangs nur für Klassen fünf und sechs. Die Gymnasien sollen zudem die Option gehabt haben, G8-Spuren anzubieten – jedoch ohne zusätzliche Gelder dafür zu erhalten.
  4. Die Entscheidung des Innenministeriums, die Volksinitiative für G9 abzulehnen, hat eine öffentliche Empörung ausgelöst, da viele Eltern und Schüler in Stuttgart und Baden-Württemberg diese Änderung als essenziell für die Verbesserung der Qualität der Bildung und die Angebote für junges Lernen betrachten.

Neunjahres-Höhschschule - Ministerium lehnt Annahme der Volksinitiative G9 ab

(1) Die Petenten, unzufrieden mit der Ablehnung des Innenministeriums, haben angekündigt, innerhalb der vorgesehenen zwei-wöchigen Frist gegen die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg zu berufen.(2) Die Volksinitiative für eine umfassende G9-Implementierung in den Schulen fordert die Genehmigung des Innenministeriums, die noch aussteht, aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit und finanziellen Implikationen.(3) Die vorgeschlagene Rückkehr in das neunjährige Sekundarschulsystem (G9) ist eine bedeutende Bildungsreform, die in Form eines Volksentscheids und einer Volksinitiative breite Unterstützung gefunden hat, die sie in den Gymnasien bis 2026 einführen will.(4) Die Ablehnung der Volksinitiative für G9 durch das Innenministerium hat eine öffentliche Empörung ausgelöst, da viele Eltern und Schüler in Stuttgart und Baden-Württemberg diese Änderung als essenziell für die Verbesserung der Qualität der Bildung und die Angebote für junges Lernen betrachten.

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