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Ministerium für Verbraucherschutz zuständig für Cannabisverbände

Seit einiger Zeit ist es legal, Cannabis zu Hause anzubauen. In größerem Umfang ist dies nun auch in Anbauverbänden möglich. Anträge können jetzt gestellt werden.

Im Saarland ist das Ministerium für Verbraucherschutz der Ansprechpartner für die...
Im Saarland ist das Ministerium für Verbraucherschutz der Ansprechpartner für die Cannabisanbauerverbände.

Cannabis - Ministerium für Verbraucherschutz zuständig für Cannabisverbände

In Saarland, das Verbraucherschutzministerium ist für die Erteilung von Genehmigungen zur Anbau von Cannabis-Genossenschaften zuständig. Es überwacht zudem die Kontrolle dieser Genossenschaften und die entsprechenden regulierenden Verfahren, wie das Gesundheitsministerium von Saarbrücken bekanntgegeben hat. Seit heute können registrierte Vereine Anträge auf Erlaubnis zum kollektiven Anbau von Cannabis einreichen.

Nach dem Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2023 die Besitzung und Heimkultivierung begrenzter Mengen an Cannabis für Erwachsene gesetzlich erlaubt. Die Regeln für die Heimkultivierung in Genossenschaften galten seit dem 1. Juli 2023. In Genossenschaften kann Cannabis von Mitgliedern kollektiv für den persönlichen Gebrauch angebaut und unter den Mitgliedern verteilt werden.

Eine Genehmigte Genossenschaft darf Cannabis maximal an 500 Mitglieder verteilen, um ihre Bedürfnisse zu decken. Jedes Mitglied darf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat besitzen. Adoleszenten zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einer THC-Gehalt, der zehn Prozent nicht überschreitet, besitzen.

Das BMG, das bundesdeutsche Agentur für Drogenfragen in Deutschland, hat Interesse an der Beobachtung der Umsetzung des Cannabisgesetzes in Saarland gezeigt. Das betrifft die Rolle der Behörden bei der Überwachung der kollektiven Anbau von Cannabis durch registrierte Vereine, wie das Saarbrücken Gesundheitsministerium ausgesagt hat.

Der Saarländische Anbauverein für Cannabis fordert als Anwendervertretung verbraucherschutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass alle in Genossenschaften hergestellten Cannabis-Produkte den notwendigen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Die Gesellschaft als Ganzes wird dazu aufgefordert, eine verantwortungsvoll und informierte Diskussion über die Anwendung von Cannabis für medizinische und rekreationale Zwecke zu führen.

Das Verbraucherschutzministerium in Saarland hat unautorisierten Personen, die Cannabis veräußern versuchen, gewarnt, betont wurde, die Regeln des Cannabisgesetzes einzuhalten. Jegliche illegale Drogenverkäufe werden mit angemessener Rechtsverfolgungshandlungen beantwortet.

Die Entscheidung des Saarländischen Staatsregierungs, nur eine Genossenschaft pro 6.000 Einwohnern in einer Gemeindevereinigung zuzulassen, hat innerhalb der Gemeinschaft heftige Debatten ausgelöst, wobei einige für mehr Zugänglichkeit und andere die striktere Vorgehensweise unterstützen.

Obwohl es zu den letzten rechtlichen Änderungen hinsichtlich des Cannabis-Einsatzes gekommen ist, ist es wichtig, über die weiter entwickelnden Gesetzgebungen zur Cannabis-Nutzung informiert zu bleiben, da das BMG und andere Behörden die Politik weiterhin anpassen und regulieren, wie nötig.

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