Das Hessische Innenministerium verwies auf Disziplinarmaßnahmen, die aufgrund der Veröffentlichung angeblich verschickter Chatprotokolle zwischen Frankfurter Polizeibeamten verhängt worden seien. Nach Angaben des Wiesbadener Innenministeriums liefen seit 2018 Disziplinarverfahren gegen fünf Polizisten. Soweit gesetzlich zulässig, wurden einstweilige Verfügungen gegen die Amtsausübung und die Entlassung aus öffentlichen Ämtern erlassen, „damit keiner der betreffenden Beamten aktiv Amtspflichten wahrnehmen kann.“ Da es sich jedoch um ein Strafverfahren handelt, wurde das Disziplinarverfahren „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.“
In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat Jan Böhmermann Bild und Text als sowie solche, die grundsätzlich Kommentare von sachkundigen Personen haben, zeigen Chats, die sich an Flüchtlinge, Juden, Frauen und Menschen mit Behinderungen richten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft erhob im Januar vergangenen Jahres Anklage, das Landgericht Frankfurt weigerte sich jedoch, das Hauptverfahren zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Ministerium sagte, eine Entscheidung stehe „noch aus“.
Das Frankfurter Polizeipräsidium erwähnte auch die vorübergehende Entlassung von drei der fünf Beamten. Bei einem Polizisten werden 40 % seines Gehalts einbehalten, bei einem anderen ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich. In einem dritten Fall soll ein Beamter eine Klage gegen ihn wegen seiner vorübergehenden Entlassung eingereicht haben, über die noch eine gerichtliche Entscheidung aussteht. Diesem Beamten sollten 50 % seines Gehalts einbehalten werden. Während der Sendung zitierte Bommerman Medienberichte von May, wonach die Beamten „seit Jahren den vollen Lohn“ erhalten hätten.
Für die beiden verbliebenen Beamten lagen nach Angaben des Polizeipräsidiums die gesetzlichen Voraussetzungen für eine einstweilige Entlassung nicht vor, die Ausübung dienstlicher Aufgaben war ihnen jedoch weiterhin untersagt.