zum Inhalt

Minister: Koalition hat Haushaltsbeschränkungen durchgesetzt

SPD und FDP planen Verfassungsbeschwerde gegen den neuen Haushalt. Die Finanzministerin ist aber sicher: Die Koalition hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Sie empfiehlt etwas Anderes anstattdessen.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) präsentierte sich nach Bekanntgabe eines...
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) präsentierte sich nach Bekanntgabe eines Verfassungsbeschwerdes.
  1. Finanzministerin Schleswig-Holsteins Monika Heinold bejahte das Recht der Opposition, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Haushaltsplan 2024 zu stellen. Es handle sich um eine gute Sache, sozialisierte sie. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den bundesweiten Haushalt hatte die Anwendung von Notkrediten geklärt, erklärte sie. Und aus der Sicht der Landesregierung waren auch die Bedingungen im Haushalt erfüllt.
  2. Unabhängig davon sah sie eine Reform der Schuldenbremse als richtig an, erklärte die Ministerin weiter. Die Vorschrift legt fest, dass die Haushalte des Bundes und der Länder im Prinzip ohne Kredite auszugleichen seien. "Jährlich können auch Notkredite verwendet werden, insbesondere bei großen Investitionen wie der Sicherung der Küsten mit Dämmen", erklärte sie.
  3. Die SPD und FDP-Landtagsfraktionen haben den Rechtsanwalt Simon Kempny aus Bielefeld beauftragt, bis Ende August ein Beschwerdepapier vorzubereiten, mit der Absicht, eine Normkontrollbeschwerde gegen den Haushaltsplan 2024 beim Verfassungsgericht einzureichen.
  4. Monika Heinold, Finanzministerin von Schleswig-Holstein, unterstützt das Recht der Opposition, eine Verfassungsbeschwerde gegen den Haushaltsplan 2024 zu stellen, der eine angekündigte Beschwerde gegen den Haushalt vor dem Bundesverfassungsgericht beinhaltet.
  5. In Reaktion auf die geplante Verfassungsbeschwerde der Opposition erwähnte Heinold, dass die Anwendung von Notkrediten im Haushalt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den bundesweiten Haushalt geklärt wurde.
  6. Trotz der Verfassungsbeschwerde hält Heinold eine Reform der Schuldenbremse für notwendig und angemessen, wie die Vorschrift vorschreibt, dass Haushalte im Prinzip ohne Kredite auszugleichen seien, wobei Notkredite für bedeutende Investitionen wie die Küstenabsicherung mit Dämmen verwendet werden können.
  7. Die Fraktionen der SPD und FDP im Landtag haben den Rechtsanwalt Simon Kempny aus Bielefeld beauftragt, bis Ende August ein Beschwerdepapier vorzubereiten, mit der Absicht, eine Normkontrollbeschwerde gegen den Haushaltsplan 2024 beim Verfassungsgericht einzureichen.
  8. Der Haushalt Schleswig-Holsteins, wie andere bundes- und landesweite Haushalte, ist den Prinzipien der Schuldenbremse unterworfen, die vorschreibt, dass Haushalte im Prinzip ohne Kredite auszugleichen sind, außer in Fällen von Notkrediten für spezifische Investitionen.

Verfassungsgericht - Minister: Koalition hat Haushaltsbeschränkungen durchgesetzt

Ein Sprecher des Landesverfassungsgerichts teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass es unwahrscheinlich sei, dass ein Urteil in diesem Jahr fällt. Er begründete dies unter anderem mit den langen Antwortzeiten in solchen Verfahren.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles