Minister: Die Streichung der Elternbeiträge bringt keine Finanzierung
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) geht derzeit davon aus, dass die Abschaffung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten nicht finanzierbar sein wird. „Eine Überschlagsrechnung ergibt, dass das Land jährlich rund 185 Millionen Euro zusätzlich aufwenden müsste, um die Befreiung von den Elternbeiträgen zu erreichen“, sagte Grimm-Benny am Donnerstag im Magdeburger Landtag und ergänzte damit die von der Linken geforderten Entlastungen für Kommunen. Flügelfraktionen und kostenloses Mittagessen für Kinder, was einen Mehrbedarf von rund 500 Millionen Euro darstellt.
Linke Fraktionen haben Ausnahmen von der Beitragspflicht zu einem Gesetzentwurf von 2025 abgelehnt, der Kita-Kindern kostenloses Mittagessen, zehnstündige Betreuungsrechte und verbesserte Personalverhältnisse bieten würde. Die Linken-Abgeordnete Nicole Anger sagte, die Kosten für Kindertagesstätten seien von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. In der Landeshauptstadt kostet eine zehnstündige Kita 150 Euro, in einer Gemeinde in Brücken-Hackpfüffel (Kreis Mansfeld-Südharz) 356 Euro. Die Empörung fordert ein grundlegend anderes Finanzierungssystem, das sich an den tatsächlichen Kosten der Fakultät orientieren sollte.
Abgeordnete von CDU, Grünen, FDP und SPD erklärten, sie befürworten grundsätzlich die Spendenfreiheit. Diesem Wunsch stehen jedoch Haushaltsrealitäten gegenüber, die dies selten zulassen. „Wir haben auch eine finanzielle Verantwortung gegenüber unseren kommenden Generationen“, sagte Tim Teßmann von der CDU. Susan Sziborra-Seidlitz von der Grünen-Partei forderte, wenn möglich mehr Geld für die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung auszugeben. Die AfD forderte in der Debatte auch, Spenden für Kita-Plätze von der Steuerbefreiung zu befreien.
Die Kindertagesbetreuung liegt in der Verantwortung der Kommunen. Die Kosten steigen jedoch, weil der Staat bestimmte Standards festlegt, beispielsweise Mindestbesetzungsquoten, die jedem betreuten Kind eine monatliche Gebühr zuweisen. Den Rest tragen Kreis, Stadt und Eltern.
Quelle: www.bild.de