Die saarländische Generalstaatsanwaltschaft Petra Berg (SPD) unterstützt die Diskussionen zum strafrechtlichen Umgang mit “Containern”. „Ob sogenannte Container in allen Fällen strafrechtlich verfolgt werden müssen, ist kritisch zu hinterfragen”, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. Das Strafrecht „ist immer nur ein letztes Mittel”. Daher sei es wichtig, „dass wir die jetzt in den zuständigen Gremien angestoßenen Diskussionen weiterführen, um ein einheitliches Verfahren zur Verfolgung oder Nichtverfolgung“ von „Containern“, also essbaren Lebensmitteln aus Abfallbehältern, zu erreichen. Erhebliche Lebensmittelverschwendung ist „eine sehr große gesellschaftliche Herausforderung“, sagte Berg. „Lebensmittel gehören nicht in den Müll, sondern auf den Teller.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wollen dafür sorgen, dass das Essen bestraft wird. Eine Änderung der sogenannten Containergesetze auf Bundesebene ist derzeit nicht geplant.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder forderten die beiden Bundesminister diese sogar auf, den 2021-Vorschlag des Landes Hamburg zu unterstützen. Damit ändern sich die Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren, die von den Bundesländern festgelegt werden können.
Sogenannte Container sollen dem Vorschlag zufolge nur bei Hausfriedensbruch, «Überwindung von körperlichen Hindernissen ohne nennenswerten Aufwand oder gleichzeitig Sachbeschädigung» bestraft werden.