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Minijob:Viele Menschen verdienen sich in Deutschland durch einen sogenannten Minijob – oder 520-Euro-Job – etwas dazu.
Viele Menschen verdienen sich in Deutschland durch einen sogenannten Minijob – oder 520-Euro-Job – etwas dazu.

Minijob

Studenten, Rentner, Hausfrauen und Hausmänner und sogar Angestellte – viele Menschen verdienen sich durch sogenannte Minijobs einen Nebenverdienst. Hier erklären wir, was ein Minijob ist und was Sie als Minijobber beachten müssen.

Was muss ich wissen?

Was ist ein Minijob?

Minijobs sind kleine Jobs mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 520 Euro. Oder einfach nur eine kurzfristige Anstellung für ein paar Wochen oder Monate. Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Mit einem „einkommensabhängigen“ Minijob können Sie bis zu 520 € im Monat oder 6.240 € im Jahr verdienen. Daher können Sie in einzelnen Monaten mehr als 520 € verdienen, in anderen weniger. Wichtig ist, dass Ihr Jahreseinkommen 6.240 € nicht übersteigt. Auch Pauschalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zählen dazu.
  • Ein Minijob ist eine sogenannte „Kurzzeitbeschäftigung“, bei der Sie für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten (bei 5 Monaten Beschäftigungsdauer – Stunden pro Woche) bzw. 70 Arbeitstagen arbeiten ( wenn Sie weniger als 5 Tage/Woche haben). Es spielt keine Rolle, wie viel Geld Sie in dieser Zeit verdienen. Das Einzige, was zählt, ist, dass Ihre Stunden kurz sind.

Wo kann ich einen Minijob ausüben?

Können Sie einen Minijob machen? Arbeitnehmer in Firmen- und Privathaushalten*. Viele Minijobs finden sich in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Handwerk. In privaten Haushalten arbeiten viele Miniarbeiter als Reinigungskräfte, Haushälterinnen oder Kindermädchen.

Welche Rechte habe ich als Miniarbeiter?

Das Arbeitsrecht gilt für Miniarbeiter in gleicher Weise wie für andere Arbeitnehmer. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn oder Urlaub. Mehr über Ihre Rechte als Arbeitnehmer erfahren Sie in den Abschnitten „Arbeitnehmerrechte” und “Arbeitsvertrag“.

Muss ich für meinen Minijob Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Miniarbeiter müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das bedeutet, dass Sie als Miniarbeiter keine Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen. Sie können sich auch von der Rentenversicherung befreien lassen. Dazu müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen. Wenn Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wird ein Teil Ihres Gehalts in die Rentenversicherung einbezogen. Dadurch verdienen Sie zwar weniger, erhalten dafür aber (geringe) Rentenansprüche und können später vorzeitig in Rente gehen. Weitere Informationen zur Rente finden Sie im Kapitel „Rentner in Deutschland“. Bitte beachten Sie:Jeder in Deutschland ist krankenversicherungspflichtig. Es gibt auch Miniarbeiter. Da Ihre Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist, müssen Sie über eine andere Krankenversicherung verfügen. Zum Beispiel durch eine Familienversicherung oder eine Studentenkrankenversicherung. Ist dies nicht möglich, müssen Sie die regelmäßigen Beiträge selbst zahlen. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie in unserem Kapitel „Krankenversicherung“.

Muss ich als Minijob Steuern zahlen? Zahlen?

Minijobs sind in der Regel ebenfalls steuerpflichtig.

Für Minijobs mit Einkommensgrenzen

Was passiert, wenn ich mehr als 520 € verdiene?

Wenn Ihr regelmäßiges Einkommen darüber liegt Ab 520 Euro im Monat gilt Ihr Job nicht mehr als Minijob, sondern als mittelgroßer Job. In diesem Fall müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Weitere Informationen zu Midijobs finden Sie in der Rubrik „Was ist ein Midi-Job?” Wenn Sie sich nur in besonderen und ungeplanten Situationen befinden. Dies gilt, wenn Sie mehr Geld verdienen (z. B. weil Sie einem kranken Kollegen geholfen haben) und dies nicht öfter als drei Jahre im Jahr geschieht. Ihr Job ist immer noch ein Mini-Job -Job.

Kann ich trotz Jobcenter oder Arbeitslosengeld einen Minijob haben?

Ja. Allerdings, wenn Sie einen Minijob bei einem Jobcenter annehmen oder Arbeitslosengeld erhalten Vorteile: Auf einige Dinge muss man achten.

Wenn Sie bei einem Jobcenter sind:

Wenn Sie bei einem Jobcenter sind:

  • Sie müssen Ihren Minijob vor Arbeitsantritt dem Jobcenter mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun, werden Ihre Leistungen gekürzt.
  • Die Leistungen des Jobcenters werden entsprechend Ihrem Mehrverdienst gekürzt. Sie können 100 € pro Monat und 30 % des verbleibenden Nebeneinkommens verdienen. Alle darüber hinausgehenden Einkünfte werden von der Einbürgerungsbeihilfe abgezogen. Wenn Sie also beispielsweise 520 € verdienen, können Sie 100 € + 30 % von 420 € behalten (520 € minus 100 €), also insgesamt 226 €.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:

  • Sie müssen Ihren Minijob vor Beginn der Agentur für Arbeit melden.
  • Sie können bis zu 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten. Wenn Sie 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten kein Arbeitslosengeld I mehr.
  • Ihr Arbeitslosengeld wird entsprechend Ihrem zusätzlichen Einkommen gekürzt. Sie können monatlich 165 € zusätzlich verdienen. Alle darüber hinausgehenden Einkünfte werden von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen.

Was ist ein mittelgroßer Job?

Wenn Sie zwischen 520,01 und 1.600 € pro Monat verdienen, sind Sie ein mittlerer Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu Minijobs sind mittlere Jobs sozialversicherungspflichtig. Allerdings sind Ihre Beiträge zur Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung niedriger als die von regulären Arbeitnehmern. Dadurch erwerben Sie Rentenansprüche. Weitere Informationen zur Rente finden Sie in unserem Kapitel „Rentner in Deutschland“.

Hinweis für Sie: Wenn Sie mehrere Midi-Jobs haben, werden die Löhne für alle Midi-Jobs addiert. Von der Midijob-Regelung profitieren Sie nur, wenn die Summe aller Löhne weniger als 1.600 Euro beträgt. Wenn Sie einen kleinen Job mit einem mittleren Job kombinieren, ist der kleine Job weiterhin von der Sozialversicherung befreit. Wenn Sie mehrere Minijobs haben, werden alle anderen Minijobs zu Ihrem Midijob hinzugefügt. Wenn Sie in diesen Berufen mehr als 1.600 Euro verdienen, zählen Sie nicht mehr zu den Arbeitnehmern mittlerer Größe.

Wichtig

Kleine und mittlere Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitsvertrag“.

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