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Meta warnt davor, KI anhand von Nutzerdaten zu trainieren.

Die Meta Group will die Nutzung von nutzergenerierten Inhalten von Facebook, Instagram und Threads für das Lernen von KI-Modellen ermöglichen. Verbraucherschützer wollen diese Praxis stoppen.

Die Apps Instagram, Facebook und WhatsApp sind auf dem Display eines Smartphones zu sehen.
Die Apps Instagram, Facebook und WhatsApp sind auf dem Display eines Smartphones zu sehen.

Ressource Kundenberatung - Meta warnt davor, KI anhand von Nutzerdaten zu trainieren.

Der Verbraucherschutzzentrum Nordrhein-Westfalen hat eine Warnung gegen Meta, den Elternkonzern von Facebook, ausgestellt, um sie davon abzuhalten, Nutzerinformationen ohne Einwilligung für die Ausbildung ihrer künstlichen Intelligenz-Modelle zu verwenden. Die europäische Tochtergesellschaft von Meta Platforms Ireland Ltd. wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Kürzlich hat Meta Massemails an Facebook, Instagram und Threads-Nutzer verschickt, um Änderungen an ihren Datenschutzrichtlinien anzukündigen. "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinien, um künstliche Intelligenz bei Meta zu entwickeln", lautet die Email. Die Nutzer werden über ihr Recht auf Widerspruch informiert.

Die Verbrauchervertreter in Nordrhein-Westfalen sind besorgt, dass Meta-Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht mit der Verwendung ihres Inhalts für künstliche Intelligenz-Ausbildung einverstanden sind. "Das Widerspruchsverfahren ist mühsam und nicht benutzerfreundlich", behaupten sie. Zudem argumentieren sie, dass Facebook in den letzten Wochen eine umfassendere Analyse von Fotoarchiven durchgeführt hat: Nutzer der Facebook-App erhalten jetzt Vorschläge, welche Bilder oder Videos sie auf der Plattform teilen könnten. Aus der Sicht des Verbraucherschutzzentrums in Nordrhein-Westfalen verletzen diese beiden Änderungen, AI-Ausbildung und Fotoanalyse, die Datenschutzrechte der Nutzer.

Meta reagiert mit der Behauptung, dass ihre Maßnahmen unter der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) rechtmäßig sind. In der Email an die Nutzer heißt es: "Um Ihnen künftige Benutzererfahrungen zu bieten, werden wir ab sofort auf der Grundlage des berechtigten Interesses auf Ihre Informationen vertrauen, um künstliche Intelligenz bei Meta zu entwickeln."

Die Verbrauchervertreter widersprechen vehement der Interpretation des Datenschutzrechts durch Meta. "Meta hat sich zu leicht gemacht", sagte Wolfgang Schuldzinski, der Leiter des Verbraucherschutzzentrums in Nordrhein-Westfalen. Die Verwendung privater Daten für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz sollte ohne die Einwilligung der Nutzer erfolgen. "Da die verwendeten Daten sehr sensibel sein können." Es ist wahrscheinlich, dass Nutzer in der Vergangenheit nicht vorhergesehen haben, dass ihr hochpersönliches Inhalt für künstliche Intelligenz-Ausbildung verwendet werden könnte.

Meta hat bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, nachdem das Verbraucherschutzzentrum Nordrhein-Westfalen gewarnt hat. Wenn Meta diesen Termin verpasst, könnten die Verbrauchervertreter eine Klage einreichen.

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