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Messerangriff in Zug: Zeugen sagen, Angeklagter sei „zombieartig“ gewesen

Mordprozess im Fall Brokstedt
Der Angeklagte Ibrahim A. (3.v.l.) wird in den Gerichtssaal im China Logistic Center gebracht.

Weitere Zeugen haben am Dienstag im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in einem Zug von Kiel nach Hamburg ausgesagt. Sie beschrieben den mutmaßlichen Doppelmörder Ibrahim A. als „emotionslos“, „als wäre er unter Drogen“, „ferngesteuert“ und „zombieartig“, als er die Verbrechen beging. Verteidiger Björn Seelbach sagte, Augenzeugenberichte vor dem Bezirksgericht Itsehall machten auch deutlich, wie unterschiedlich Menschen die Einzelheiten des schrecklichen Vorfalls am Bahnhof Broxtedt sehen.

So sagte beispielsweise ein älterer Passagier aus, dass er zunächst seinen Rollkoffer auf den Angeklagten geworfen habe, um dessen letzten Messerangriff zu vereiteln. Als dies nicht den gewünschten Effekt zeigte, schlug der Mann wiederholt mit seiner Laptoptasche auf den damals 33-jährigen staatenlosen Palästinenser ein. Erst dann legte er das Messer nieder und gab auf.

Ein junger Mann, der bei dem Angriff schwer verletzt wurde, sagte am Tag des Prozesses, er habe die Arme des Angeklagten gehalten und der Angeklagte sei heftig erstochen worden. Er benutzte seine Hände, bis der Angreifer das Messer verlor. „Das zeigt, wie unterschiedliche Zeugen das Geschehen wahrnahmen und sich daran erinnerten“, sagte Selbach. Um sich eine eigene Meinung bilden zu können, möchte das Gericht rund 100 Zeugen über den Vorfall und die Umstände des Angeklagten befragen.

Ibrahim A. muss sich in zwei Fällen wegen Mordes und in vier Fällen wegen versuchten Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 25. Januar dieses Jahres in einem Regionalzug mit einem Küchenmesser zwei Menschen im Alter von 17 und 19 Jahren getötet und vier weitere schwer verletzt zu haben. Verteidiger argumentierten, dass der mutmaßlich psychisch kranke Angeklagte zur Tatzeit psychisch krank gewesen sei und bestritten seine Schuld. Er möchte sicherstellen, dass die Angeklagten vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht und nicht inhaftiert werden. Das Gericht hat dieses Argument nun zurückgewiesen.

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