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Messerangriff auf Ex-Partner: Endgültiges Urteil

Das Urteil gegen einen 29-Jährigen, der an einer Bushaltestelle in Hamburg seine Ex-Partnerin angegriffen und ihr in den Kopf gestochen hat, ist rechtskräftig. Wie das Karlsruher Landgericht am Freitag mitteilte, wies das Bundesgericht die Berufung des Beklagten als unbegründet zurück. Im...

Auf der Gerichtsbank war ein Schild mit der Aufschrift „Angeklagter“ angebracht. Foto.aussiedlerbote.de
Auf der Gerichtsbank war ein Schild mit der Aufschrift „Angeklagter“ angebracht. Foto.aussiedlerbote.de

Gewalttat - Messerangriff auf Ex-Partner: Endgültiges Urteil

Das Urteil gegen einen 29-Jährigen, der an einer Bushaltestelle in Hamburg seine Ex-Partnerin angegriffen und ihr in den Kopf gestochen hat, ist rechtskräftig. Wie das Karlsruher Landgericht am Freitag mitteilte, wies das Bundesgericht die Berufung des Beklagten als unbegründet zurück. Im Urteil vom 20. November wurde festgestellt, dass eine Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zu Lasten der Angeklagten ergeben habe. Ende Februar wurde der 29-Jährige vom Landgericht Hamburg wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Das damals 19-jährige Opfer überlebte den Anschlag im Sommer 2022 nur dank mehrstündiger Notoperationen. Bei dem Angriff wurde das Messer in den Kopf der Frau gestochen. Das Paar hatte zuvor nach islamischem Recht geheiratet. Die Frau war vor dem Angriff vom afghanischen Mann getrennt worden.

Polizeinachrichten vom 23. Juni 2022 Zweite Nachrichten vom 23. Juni 2022 Link zur Entscheidung des Bundesgerichts

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Quelle: www.stern.de

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