Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin (FDP) wird das Sammeln von Lebensmitteln aus Abfallbehältern, sogenannten „Containern“, auch ohne Änderung des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt sagte am Donnerstag vor dem Rechtsausschuss des Landtages, die bundesweite Diskussion über die Ergänzung der Richtlinien für Strafverfahren und Bußgeld (RiStBV) um „Container“-Klauseln sei ungeeignet, um Straflosigkeit zu schaffen.
“Weil ich die durch die Umsetzung dieses Vorschlags geweckten Erwartungen nicht erfüllen kann, werde ich jetzt das Gefühl haben, dass ich das Verbrechensspiel spiele” – eine irreführende Aussage. Das Ziel, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, sei sehr wünschenswert, erklärte die Ministerin. Dies sollte jedoch im Einzelhandel beginnen, damit Lebensmittel zur Entsorgung für soziale Zwecke bereitgestellt werden können. “Wenn die Bundesregierung eine solche Regelung einführen kann, wäre ich sehr dankbar.”