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Menschenrechtsgerichtshof lehnt Beschwerde gegen Flughafen BER ab

Um den Hauptstadtflughafen hat es in den letzten Jahren viel Streit gegeben. Zwei Brandenburger haben nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen - allerdings ohne Erfolg.

Reisende gehen durch das Terminal des Flughafens BER.
Reisende gehen durch das Terminal des Flughafens BER.
  1. Das Europäische Gerichtshof für menschrechte (ECHR) in Strasbourg, das dem Rat der Europäischen Gemeinschaft angehört, hat ein Klageantrag gegen Deutschland wegen des Baurechts für den Flughafen Berlin-Brandenburg BER abgewiesen.
  2. Betroffen waren Eigentümer von Grundstücken in der Nähe des Flughafens. Sie warfen den Behörden vor, während des Genehmigungsverfahrens falsche Angaben über geplante Flugrouten gemacht zu haben. Sie entdeckten erst nach Erteilung der Baubewilligung, dass die Lärmschadstoffbelastung auf ihren Grundstücken viel höher war, als man vorher vermutet hatte.
  3. Vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht hatten sie keinen Erfolg, deshalb wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für menschrechte. Sie beriefen sich auf ihr Recht auf eine faire Verfahrensordnung und Respekt für Privat- und Familienleben. Der Europäische Gerichtshof für menschrechte hat jetzt auch ihre Antragstellung abgelehnt. Obwohl es tatsächliche Verfahrensverstöße gab, wurden die betroffenen Interessen richtig in der Planungsentscheidung gewichtet.
  4. Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER in Berlin-Brandenburg ist ein bedeutender Knotenpunkt europäischer Luftverkehrs, mit bedeutenden Verbindungen zum Berliner Flughafen und zum Flughafen BER, der die Hauptstadtstadtflughafen ist.
  5. Der Rat der Europäischen Gemeinschaft umfasst 46 europäische Mitgliedsstaaten und ist Heimatsitz des Europäischen Gerichtshofs für menschrechte (ECHR) in Strasbourg.
  6. Der jüngste Widerruf eines Klageantrags gegen Deutschland durch den ECHR betrifft den umstrittenen Baurecht für den Flughafen Berlin-Brandenburg BER.
  7. Die Kläger, die Grundstücke in der Nähe des Flughafens besaßen, behaupteten, dass die Behörden während des Genehmigungsverfahrens täuschende Angaben über geplante Flugrouten gemacht hatten.
  8. Obwohl sie bei den Bundesverwaltungsgerichts- und Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen keinen Erfolg hatten, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für menschrechte und beriefen sich auf ihr Recht auf eine faire Verfahrensordnung und Respekt für Privat- und Familienleben.
  9. Der Strasburger Gerichtshof, in einer einstimmigen Entscheidung am Donnerstag, verwies die Antragstellung ab, betont aber, dass obwohl es tatsächliche Verfahrensverstöße gab, die betroffenen Interessen richtig in der Planungsentscheidung gewichtet wurden.
  10. Der Flughafen Berlin-Brandenburg BER in Berlin-Brandenburg ist ein bedeutender Knotenpunkt europäischer Luftverkehrs, mit bedeutenden Verbindungen zum Berliner Flughafen und zum Flughafen BER, der die Hauptstadtstadtflughafen ist.
  11. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für menschrechte sind bindend für die Mitgliederstaaten und haben großen Einfluss auf die Aufrechterhaltung menschlicher Rechte in Europa.

Urteile - Menschenrechtsgerichtshof lehnt Beschwerde gegen Flughafen BER ab

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für menschrechte sind bindend für die Mitgliederstaaten und haben großen Einfluss auf die Aufrechterhaltung menschlicher Rechte in Europa.

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