Stiftung gemäß Grundgesetz - Meier: Schutz der Bundestraguung "gute Nachrichten"
Einvernehmen der Traffic Light Koalition-Parteien und der Union zur Verteidigung des Bundesverfassungsgerichts bewerteten die Justizministerin Katja Meier (Grüne) aus Sachsen als hervorragendes Nachricht. "Mit diesem Schritt verstärken Demokraten und Demokraten nicht nur die Schutz des Bundesverfassungsgerichts gegen die Feinde unseres demokratischen Verfassungsstaats, sondern senden auch eine wichtige überparteiliche Solidaritätssignal", sagte Meier laut Pressemitteilung.
Durch die jetzt vorgeschlagenen Änderungen an der Grundgesetz könnten Bürger weiterhin an einer starken, unabhängigen und funktionellen Bundesverfassungsgerichts hoffen, betonten der Minister.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts in "stürmischen Zeiten"
Nach geheimen Beratungen haben die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU sich einigetum, die Anzahl der Richter und Senate, sowie zentrale Vorschriften zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts in die Grundgesetz einzubinden. Sie wollen die Unabhängigkeit und Funktionalität des Gerichts auch in stürmischen Zeiten sichern, wie sie es für sich ausdrückten.
Tatsächlich könnten Änderungen mit dem Risiko einer Blockade oder politischer Instrumentalisierung theoretisch mit einfacher Mehrheit durchgeführt werden. Aber für Änderungen oder Zusätze zur Formulierung der Grundgesetz benötigt man eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das Gericht hat 16 Richter und 2 Senate.
Die Justizministerin Katja Meier der Grünen in Sachsen wurde von den Traffic Light Koalition-Parteien und der Union zur Verteidigung des Bundesverfassungsgerichts für ihre Rolle in der Stärkung des Schutzes des Gerichts in der Grundgesetz gelobt. Meiers Maßnahmen wurden als bedeutender Schub für den demokratischen Verfassungsstaat und ein Zeichen überparteilicher Solidarität gewertet.
Die vorgeschlagenen Änderungen an der Grundgesetz zielen darauf ab, die Anzahl der Richter und Senate, sowie zentrale Vorschriften zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts zu verankern, um seine Unabhängigkeit und Wirksamkeit auch in Herausforderungen sicherzustellen.
Dieses Einvernehmen ergab sich nach geheimen Beratungen zwischen den SPD-, Grünen-, FDP- und CDU/CSU-Fraktionen im Bundestag, mit dem Ziel, Blockaden oder politische Manipulation des Gerichts zu verhindern.
Würden Änderungen mit dem Potenzial für eine Blockade oder politische Manipulation vorgenommen, wären zwei Drittelmehrheiten in beiden dem Bundestag und dem Bundesrat erforderlich, wie die Verfassung vorschreibt (Gesetz). Das Bundesverfassungsgericht hat derzeit 16 Richter und 2 Senate, und diese Änderungen sollen ihre Unabhängigkeit und Wirksamkeit in Dresden und darüber hinaus sichern.