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Mehrheit der IG-BAU-Mitglieder bei Hagenbeck für Streik

Warnstreik
"Warnstreik" steht auf einem Transparent.

Im Hamburger Tierpark Hagenbeck rückt ein Streik für einen Haustarifvertrag näher. Von etwa 80 Gewerkschaftsmitgliedern hätten sich 87 Prozent für einen Arbeitskampf ausgesprochen, sagte der stellvertretende Regionalleiter der IG BAU, Dirk Johne, am Mittwoch der dpa. «Wir werden uns nicht davon abhalten lassen, Streikmaßnahmen durchzuführen.» Wann ein Arbeitskampf beginnen könnte, ließ der Gewerkschafter offen. Parallel zu möglichen Streikvorbereitungen hat die IG BAU die Geschäftsführung des Tierparks zu Notdienst-Verhandlungen aufgefordert und dafür eine Frist bis Donnerstagvormittag gesetzt. Zuvor hatten mehrere Hamburger Medien berichtet.

Hagenbeck verbreitete einen «öffentlichen eindringlichen Appell der zoologischen Experten des Tierparks», in der die Gewerkschaft aufgefordert wird, den Bereich der Tierpflege aus einem Streik auszuklammern. Die Frist der Gewerkschaft für Gespräche über einen Notfallplan wird darin als «unzumutbar kurz» bezeichnet.

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kämpft seit längerem für den Abschluss eines Haustarifvertrages für die rund 160 Beschäftigten des Tierparks. Als vorrangig gilt dabei nach früheren Angaben Johnes zunächst ein Rahmentarifvertrag, der beispielsweise Arbeitszeiten, Zuschläge und Urlaubstage regelt. Die IG BAU kritisiert, dass Hagenbeck immer wieder die Zuständigkeit der Gewerkschaft anzweifele, sich aber seit Jahren bei Entgelterhöhungen an den Tarifabschlüssen der IG BAU mit den Arbeitgebern des Garten- und Landschaftsbaus orientiere – so zuletzt in diesem Sommer.

Hagenbeck-Geschäftsführer Dirk Albrecht hatte vor etwa zwei Wochen in einer Mitteilung betont: «Entgegen den Behauptungen der IG BAU ist der Tierpark Hagenbeck ein guter Arbeitgeber – gerade gab es für alle Mitarbeiter fast 10 Prozent Gehaltserhöhung und 500 Euro Inflationsausgleiche; es gibt 30 Tage Urlaub, Urlaubs – und Weihnachtsgeld, gesetzliche Arbeitszeiten und Kündigungsfristen und natürlich auch gesetzliche Zuschläge für Überstunden und seltene Nachtdienste.»

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