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Mehrere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Inspektionen in der Lebensmittelindustrie.

Die Schwarzarbeit im Lebensmittelsektor ist nach wie vor ein hartnäckiges Problem für die Zollkontrollen, was zu häufigen Kontrollen führt.

Das Zollabzeichen an der Uniform eines Beamten.
Das Zollabzeichen an der Uniform eines Beamten.

Die Einfuhrbestimmungen werden von den Zollbeamten durchgesetzt. - Mehrere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Inspektionen in der Lebensmittelindustrie.

In den letzten Wochen im Bereich des Gastgewerbes in Thüringen und Sachsen entdeckten Zollbeamte mögliche Hinweise auf illegalen Einsatz von Ausländern. Bei Kontrollaktionen in über 60 überprüften Betrieben wurden 16 solche vermuteten Fälle entdeckt. Aus diesen 15 lagen 15 in Thüringen allein vor. Dadurch wurden 10 Strafverfahren und 15 Bußverfahren wegen illegaler Aufenthalts- oder Beschäftigung von Ausländern eingeleitet, bestätigte das Hauptzollamt Erfurt.

Letzten Wochenenden durchführten Zollbeamte Kontrollen in Lebensmittel- und Unterkunftseinrichtungen in ganz Deutschland. Das Hauptzollamt Erfurt prüfte 46 Betriebe in Thüringen und 20 in Sachsen. In diesen Regionen befragten sie 193 und 140 Mitarbeiter jeweils nach ihren Beschäftigungsverhältnissen.

In 15 Fällen in Thüringen wurde festgestellt, dass die Arbeitgeber wahrscheinlich die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hatten. Zusätzlich deuteten fünf Fälle in Thüringen und sechs Fälle in Sachsen auf eine wahrscheinliche Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns von 12,41 Euro pro Stunde hin.

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