Seit Anfang 2020 hat Baden-Württemberg rund neun Millionen Euro für Abschiebungen ausgegeben (Stichtag: 19. September 2023). Das ergab eine aktuelle Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion in Stuttgart. Zwischen Anfang 2020 und Ende August 2023 wurden demnach 5639 Menschen abgeschoben.
Zählt man frühere Angaben des Innenministeriums in einer Landtagsanfrage der AfD-Fraktion hinzu, kosteten alle Abschiebungen seit Anfang 2011 bis zum 19. September 2023 zusammen rund 33,5 Millionen Euro.
Seit 2017 sind laut der beiden AfD-Anfragen rund drei Millionen Euro wieder «eingetrieben» worden. Diese Summe wird in Baden-Württemberg erst seit 2017 von einer zentralen Stelle erfasst. Zahlen für die vorherigen Zeiträume liegen nicht vor.
Die Auslandsadressen von Abgeschobenen würden nur dann bekannt, wenn diese den Kontakt zu deutschen Behörden aufnehmen würden. Etwa weil sie einen Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes oder auf Erteilung eines Visums stellen. «Sobald dies der Fall ist, erfolgt die Geltendmachung der Abschiebungskosten», erklärte das Justizministerium. Vollstreckt werden könne nur in Deutschland und in Österreich.