Beschäftigte bayerischer medizinischer Einrichtungen und anderer ambulanter medizinischer Einrichtungen müssen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, etwa in Unterkünften für Flüchtlinge oder Obdachlose. Die entsprechende staatliche Maskenpflicht erlischt um Mitternacht, wie von der Landesregierung festgelegt.
„Erstmals seit Beginn der Coronavirus-Pandemie vor drei Jahren schreibt das bayerische Recht keine allgemein verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr vor“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). das Land bewarb sich schon einmal im Freistaat.
Andererseits bleibt die FFP2-Maskenpflicht nach den Infektionsschutzbestimmungen des Bundes in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patienten und Besuchern von Einrichtungen des Gesundheitswesens bestehen – bis zum 7. April, so wie es derzeit ist.
Die ebenfalls per Bundesgesetz vorgeschriebene FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr entfällt ab diesem Donnerstag (2. Februar). Das Bundesamt für Gesundheit fördert jedoch das freiwillige Weitertragen von Masken zum Eigenschutz.
Holetschek forderte zudem ein Ende aller Maskenpflichten des Bundes. „Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesregierung schnell handelt, um die gesetzlichen Anforderungen des Bundes zu überprüfen“, sagte er. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich bei einem Treffen der Gesundheitsminister am Montag für eine frühere Aufhebung der anderen Maskenpflicht ausgesprochen. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung schnell entsprechende Empfehlungen ausspricht. „Vielen Menschen lassen sich diese Regeln nicht mehr beibringen, Berufsverbände und Institutionen fordern hier Lockerungen.“
Die bayerische Corona-Verordnung enthält lediglich Empfehlungen zum Tragen von Masken in geschlossenen Räumen, auch im Nahverkehr. Die allgemeine Satzung sieht aber weiterhin eine Maskenpflicht und bestimmte Beschäftigungsverbote für positiv auf das Virus getestete Personen vor.