In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen die Betreiber von Cannabiszubehör-„Hauptgeschäften“ Anklage wegen illegalen Drogenhandels erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, sollen die Männer die CBD-haltige Substanz, die eine geringe Dosis des Rauschmittels THC (Tetrahydrocannabinol) enthielt, in Geschäften in Trier und im Internet verkauft haben.
Im ersten Fall der Anklage leitete ein 38-jähriger Mann Zentralen in Trier und zwei weiteren deutschen Städten. Neben legalen Produkten verkauft er auch CBD-haltige Produkte, insbesondere Hanfblüten. Ein Teil der Produkte wurde laut Staatsanwaltschaft auch über Verkaufsautomaten in der Stadt Trier verkauft, die im April 2019 beschlagnahmt wurden. Es war die erste Maschine dieser Art in Deutschland.
Angeklagt war auch ein 33-jähriger Mann aus Kassel, der im Rahmen einer Vereinbarung mit 38-Jährigen ein weiteres ähnliches allgemeines Werk betrieben haben soll. Infolgedessen reichen im Laden gekaufte CBD-haltige Substanzen von 0,05 Prozent bis 0,35 Prozent THC. Im zweiten Fall wurde ein 41-jähriger Betreiber eines anderen „Hauptgeschäfts“ in Trier angeklagt.
Angeklagter bestreitet, für den Handel mit den Substanzen bestraft worden zu sein. Sie behaupten, dass die von ihnen verkauften CBD-Produkte legal verkauft werden. Allerdings handelte es sich nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Trier bei dem verkauften Stoff um ein verbotenes Betäubungsmittel.
Da das Betäubungsmittelgesetz nur Produkte mit einem THC-Wert unter 0,2 % für wissenschaftliche oder gewerbliche Zwecke zulässt, wird es zum Ausschluss des Missbrauchs „zu Rauschzwecken“ herangezogen. Laut Staatsanwaltschaft war dies in diesem Fall nicht der Fall. In einem Fall wurde die Anklage an das Landgericht Trier und im anderen Fall an das Landgericht Trier verwiesen. Es gibt noch keinen Verhandlungstermin.