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Mann verklagt Biontech auf 150.000 Euro – Richter weist Klage auf Impfschaden ab

Ein Mann verklagt Biontech auf 150.000 Euro Schadensersatz. Sein Vorwurf: Nach der Impfung gegen das Coronavirus sei er auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Das Amtsgericht Rottweil hat nun sein Urteil gefällt.

Die Impfschadensklage von Rottweil ist nicht die erste ihrer Art in Deutschland.aussiedlerbote.de
Die Impfschadensklage von Rottweil ist nicht die erste ihrer Art in Deutschland.aussiedlerbote.de

Landgericht Rottweil - Mann verklagt Biontech auf 150.000 Euro – Richter weist Klage auf Impfschaden ab

Das Amtsgericht Rottweil hat am Mittwoch eine Klage wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen abgewiesen. Ein 58-jähriger Mann reichte Klage ein. Er machte den Impfstoffhersteller Biontech für die durch den Coronavirus-Impfstoff verursachte nahezu vollständige Erblindung auf seinem rechten Auge verantwortlich. Der Mann forderte von der Mainzer Firma 150.000 Euro Schadensersatz und erklärte, dass er alle weiteren Schäden ersetzen müsse. Wie das Bezirksgericht feststellte, hat die Zweite Zivilkammer die Befriedigung der Forderung jedoch nicht berücksichtigt. Der Kläger hat einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Daher musste das Komitee nicht feststellen, ob die Augenattacken durch den COVID-19-Impfstoff verursacht wurden. Nach dem Gesetz haften Impfstoffhersteller für Nebenwirkungen, wenn ein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßer Anwendung schädliche Wirkungen hervorruft, die über das wissenschaftlich anerkannte Maß hinausgehen, oder wenn die Kennzeichnung, Fachinformationen oder Anweisungen aufgrund einer solchen Verwendung einen Schaden verursachen nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen. Die Verwendung von. Das Gericht entschied, dass die Kläger beide Voraussetzungen nicht hinreichend begründet hatten.

Klage gegen Biontech: Klage des Klägers ist schwach

Der Kläger konnte daher weder die von der Kammer verlangten Auskünfte zu angeblichen Fehlern im Genehmigungsverfahren noch zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen erteilen, die zu einer Änderung der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses geführt haben könnten. Stattdessen stützte er sich auf unbegründete Berichte über vermutete Impfschäden, persönliche Meinungen aus dem Internet, die unwissenschaftlichen Gutachten der von ihm beauftragten Ärzte sowie sachlich unzutreffende Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, das die Impfkritik überwacht.

Auf den Vorwurf des Klägers, der Impfstoff sei besonders gefährlich, führte die Kammer aus, dass die Angaben in der Gebrauchsanweisung des Impfstoffherstellers ausreichend seien und dass das Auftreten unbekannter Nebenwirkungen nach der Zulassung aufgrund dieser Angaben nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Das Gericht entschied, dass die Haftung für fahrlässige Gesundheitsschäden nicht auf Fahrlässigkeit oder Verschulden beruht. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen.

Dies ist nicht der erste derartige Test in Deutschland. Dies ist nicht die erste Gerichtsentscheidung in diesem Fall.

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Quelle: www.stern.de

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