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Mann soll Säugling misshandelt haben: Haftbefehl erlassen

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal.

Wegen des Verdachts der Misshandlung eines Säuglings hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt Haftbefehl gegen einen Mann erlassen. Dieser sei der Misshandlung seines sechs Monate alten Sohnes verdächtig, teilte das Gericht am Dienstag seinen Beschluss von Ende Januar mit. Der Mann soll Mitte Dezember 2022 dem weinenden Säugling eine Decke über den Körper geworfen und diese für 20 Sekunden mit der Hand und seinem Körpergewicht auf das Gesicht gedrückt haben. Damit hatte er den Angaben zufolge das Kind ruhig stellen wollen, es sei dabei «nicht unerheblich» verletzt worden. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener ermittelt.

Der Mann war nach der Tat in Untersuchungshaft genommen und Ende Dezember entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft legte zunächst beim Landgericht erfolglos Beschwerde ein, auf eine weitere Beschwerde beim OLG erließ dieses einen erneuten Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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