Nach zwei tödlichen Messerangriffen in den Hallen des Frankfurter Hauptbahnhofs wurde am Montag ein 50-jähriger Mann vom Landgericht Frankfurt dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das Amtsgericht stellte versuchten Mord und schwere Körperverletzung fest. Die Straftaten ereigneten sich über einen kurzen Zeitraum im vergangenen August.
Der Litauer gab beide Angriffe vor Gericht zu. Er möchte eingesperrt und dann in sein Heimatland abgeschoben werden, weil er sich sicherer fühlt, als ungestraft davonzukommen. Er lag auf dem Boden und wartete auf seine Festnahme, nachdem er einen zweiten Passanten angegriffen hatte. Beide Opfer wurden mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Zunächst erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann. Allerdings war der Mann zum Zeitpunkt der Tat laut psychiatrischem Gutachten nicht schuldig. Das Gericht ordnete die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an, da von ihm eine dauerhafte Gefahr für die Allgemeinheit ausging. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung stimmten ebenfalls dafür. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.