Prozess - Mann nach Freispruch wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt
Als das Urteil gegen ihren Vater verkündet wurde, fing die Tochter an zu schreien. Sie trommelte mit den Händen auf der Bank vor ihr. Der Ton war so laut, dass die Worte des Vorsitzenden Richters kaum zu hören waren. Sie verurteilte den Vater der jungen Frau wegen „Mordes“ an ihrer Mutter zu lebenslanger Haft.
Die Kammer des Landgerichts München befand, es sei erwiesen, dass der 64-Jährige seine Frau vor etwa neun Jahren erschossen habe, und kam daher im Jahr 2022 zu einem anderen Ergebnis als andere Richter.
Damals sprach eine andere Kammer des Landgerichts den Mann vom Mord frei. Da der Bundesgerichtshof (BGH) dieses umstrittene Urteil aufhob, musste das Verfahren neu aufgenommen werden.
„Wir haben uns jedes Detail sehr genau angeschaut und gründlich nachgedacht“, sagte der Richter. „Ergeben die einzelnen Teile ein Bild? Ja, es ist ein klares Gesamtbild.“
Ehemann besteht darauf, dass er unschuldig ist
Seine Frau starb 2015 durch etwas, das lange Zeit als Selbstmord galt. Nachdem Zweifel aufkamen, erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Mordanklage gegen den Ehemann, der im Prozess seine Unschuld beteuerte: „Ich habe meine Frau nicht erschossen.“
Seine Verteidiger argumentierten, dass der Mann wegen Mordes freigesprochen werden sollte, dass er nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werden sollte und dass der Haftbefehl gegen ihn zurückgezogen werden sollte.
Die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Mordes beantragte, argumentierte, der Bosnier habe „aus Eifersucht“ seine Frau getötet, mit der er 17 Jahre lang verheiratet war und mit der er fünf Kinder hatte. Das Verhältnis war daher schwierig – der Angeklagte zeigte Eifersucht und Kontrolle.
Männerversion
Allerdings sagte der 64-Jährige vor Gericht, dass sie als Paar einvernehmliche sexuelle Spiele mit der Waffe betrieben hätten. In dieser Nacht im Jahr 2015 versuchte er, seiner Frau während eines Handgemenges die Waffe zu entreißen. „Dann gab es einen Schuss und es ging zu Boden.“
Obwohl die Kammer damals Zweifel an der Beschreibung der Angeklagten hatte, galt bei der ersten Verhandlung vor dem Landgericht für sie – und im Zweifelsfall auch für die Angeklagten – der „Verdachtsgrundsatz“.
Solche Zweifel hatten die Richter am Mittwoch nicht: „Die Hypothese eines Unfalls oder eines Suizids ist absolut ausgeschlossen“, betonte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Lesen Sie auch:
- Schneesturm schränkt Bayern weiterhin ein
- Einstimmiger Beschluss: Wölfe könnten schneller getötet werden
- Jahr der Klimarekorde: Extreme sind die neue Normalität
- Eis und Schnee legen Süddeutschland lahm
Quelle: www.stern.de