Ein 27-jähriger Mann aus Fulda wurde nach der Tötung dauerhaft in einer Nervenheilanstalt untergebracht. Das Amtsgericht Fulda ordnete am Montag die Vollstreckung der Anordnung an. Am 2. Mai vergangenen Jahres tötete der Angeklagte einen 45-jährigen Bekannten, der 33 Stichwunden davontrug.
Wie die Gerichtsverhandlung ergab, litt der 27-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie und war damit zur Tatzeit nicht schuldig. „Der Angeklagte kaufte sich am Tag der Tat ein Klappmesser und trat mit roher Gewalt die Wohnungstür des Opfers auf, wobei er 33 Mal heftig auf ihn einstach – wortlos und mit Wut“, verteidigte der Vorsitzende Richter die Entscheidung.
Die ersten Anzeichen der Krankheit traten 2016 auf. Der 27-Jährige hatte damals mit einem Küchenmesser auf seinen Vater eingestochen. Der Mann selbst hatte vor Gericht behauptet, er habe wiederholt „böse dämonische Stimmen“ gehört und sich verfolgt gefühlt. Er fühlt sich abwechselnd wie ein Wolf, ein Vampir oder ein Auftragsmörder. Ab 2021 wird er seine sonst wirksamen Medikamente nur noch unregelmäßig einnehmen und im März 2022 ganz absetzen. Der Mann hatte den 45-jährigen Bekannten kurz darauf niedergestochen, eine Strafanzeige wurde damals jedoch nicht erstattet.
Zum Krankheitsbild gehöre auch der Selbstabbruch, erklärte der Richter, ebenso Selbstüberschätzung, Realitätsverlust und eingeschränkte Einsicht. Experten zufolge besteht die Gefahr der Doppelung. Der deutsche Staatsangehörige befand sich mehrere Monate in einer psychiatrischen Klinik und war dort durch Beschluss des Landgerichts verpflichtet. Verteidiger haben angekündigt, dass er gegen das Urteil keine Berufung einlegen will. Rechtlich bindend ist sie allerdings noch nicht.