Ein mutmaßlich psychisch kranker Mann, der Ende März mutmaßlich seinen Erziehungsberechtigten in seinem Haus getötet hat, steht seit Montag vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Totschlags vor Gericht. Der 55-Jährige soll in einem Zustand verminderter Verantwortung gehandelt haben, vermutlich im Anschluss an die Kontroverse um persönliche Geldspenden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft litt er an Schizophrenie und einer leichten geistigen Behinderung. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Mann zu Beginn des Prozesses nicht.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, er habe zunächst sieben Mal mit einem Springmesser auf seine Pflegekraft eingestochen. Als das Opfer versuchte, auf den Balkon zu fliehen, schlug der Angeklagte es von hinten zweimal mit einer Machete auf die Knie und den Rücken, wodurch eine 45 cm lange Wunde entstand. Der Sanitäter rief vom Balkon aus um Hilfe, bevor er das Bewusstsein verlor. Ein Nachbar hörte die Schreie, sah den blutüberströmten Mann und alarmierte den Rettungsdienst. Der 60-jährige Mann erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Nachbarn berichteten sehr unterschiedlich über die Angeklagten. Einige sagten dem Gericht, er sei ruhig, immer freundlich gewesen und habe „nie einen unangenehmen Eindruck gemacht“. Der 30-jährige Mann, der den Rettungsdienst rief, berichtete jedoch, er habe gedroht, sie oder die Sanitäter zu töten.
Ein anderer Zeuge sagte, der Angeklagte sei sehr einsam gewesen. „Sein Alltag bestand aus Radfahren entlang der Saar.“ Er hatte nichts zu tun, hatte keinen Kontakt zu seiner Familie und litt unter „absoluter weltlicher Frustration“. Er beschwerte sich häufig über seine finanzielle Situation – sogar zwei Tage vor der Tat. «Ich habe ihm geraten, sich an seinen Vorgesetzten zu wenden. Was schlagen Sie sonst noch vor?“, sagte der 67-Jährige dem Gericht. Ein Urteil dürfte am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag fallen.