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Mann erhält Haftstrafe nach tödlichem Manöver auf der Autobahn.

Bei einem Überholmanöver auf der Autobahn stößt ein Auto zusammen und fordert ein Leben. Möglicherweise ist ein anderer Fahrer schuld, denn das Gericht stellte fest, dass es sich um fahrlässige Tötung handelt.

Ein Blaulicht leuchtet auf eine Polizeistreife.
Ein Blaulicht leuchtet auf eine Polizeistreife.

Staus auf den Straßen führen zu Verspätungen und Verzögerungen im Verkehrsfluss. - Mann erhält Haftstrafe nach tödlichem Manöver auf der Autobahn.

Ein Mann wurde am Donnerstag von Landgericht Osnabrück mit drei Jahren und zehn Monaten Haftstrafe wegen eines tödlichen Unfalles auf der Autobahn 33 Bielefeld-Osnabrück verurteilt. Der Urteilsspruch resultierte aus fahrlässiger Totschlag und illegaler Flucht aus dem Unfallort. Das Ereignis ereignete sich im Oktober.

Der 30-jährige rumänische Angeklagte wurde beschuldigt, ein Fahrzeug vor sich her fahrendes, langsam fahrendes Auto, das ein Lastkraftwagen vorsichtig überholte, durch Lautsprechern und das Fahren sehr nahe dahinter zu stören.

Nachdem er beide Fahrzeuge überholt hatte, ist der 30-Jährige angenommen, in der Überholspur und auf etwa derselben Höhe wie das andere Fahrzeug zu stehen. In dieser Position hat er plötzlich rechtsseitig mit seinem Fahrzeug bewegt, was dem anderen Fahrzeug den Seitenwirkung ausgelöst hat, das von der Fahrbahn abkam und etwa 100 Meter langsamer Rolle über die Abhangseite rollte. Der 32-jährige Passagier im zerstörten Fahrzeug starb im Unfall.

Der Angeklagte gestand lediglich Blinklicht einblenden und Notbremslicht anzulegen, bevor er überholte, aber kein Weggeben an dem Fahrzeug. Das Gericht hat dieses Zeugnis aber nicht anerkannt, wie der Sprecher des Gerichts ausgesagt hat.

Die Anklage hatte ein lebenslängliches Urteil für Mord gefordert, während die Verteidigung eine Freispruch forderte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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