Das Nationale Amt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat Nahrungsergänzungsmittel untersucht und Mängel bei der Kennzeichnung festgestellt. „Etwas mehr als ein Drittel, insbesondere 35 Proben, entsprachen aus verschiedenen Gründen nicht den gesetzlichen Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel und mussten beanstandet werden.“ Hauptgrund seien also diverse Kennzeichnungsmängel.
Den Daten zufolge wurden zwischen 2020 und Ende 2022 insgesamt 102 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln wie Algenzubereitungen oder Pflanzenextrakten untersucht. Besonders problematisch seien inakzeptable Informationen zu Gesundheit und Krankheit, so Goltermann. Aussagen wie „Silymarin stärkt die Leberfunktion“ sind verboten und dürfen nicht in der Werbung verwendet werden.
Darüber hinaus wies der LALLF-Chef darauf hin, dass es in der EU an Einheitlichkeit beim Höchstgehalt an Vitaminen und Mineralstoffen fehle und es Probleme im nicht geregelten Prüf- und Zulassungsverfahren gebe Produkt wird auf den Markt gebracht. Goltermann rät daher: „Wer eine Einnahme erwägt, sollte nur Produkte von seriösen Anbietern kaufen und die Einnahme mit seinem Arzt besprechen.“