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Mädchen zum Sex verführt: Lange Gefängnisstrafe

Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.

Das Landgericht Hamburg verurteilte einen Angeklagten wegen schwerer Sexualstraftaten, die durch soziale Medien ermöglicht wurden, zu sieben Jahren Haft. Am Donnerstag befand die Strafkammer den 30-Jährigen wegen acht Fällen der Vergewaltigung für schuldig, darunter in vier Fällen schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. Insgesamt wurden rund 90 Straftaten begangen, darunter weitere sexuelle Übergriffe und der Besitz von Kinderpornografie. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters war das Geständnis des Angeklagten im Prozess relativ umfassend.

Der 30-jährige Mann erstellte ein gefälschtes Profil in den sozialen Medien und gab sich als eine Frau mit guten Beziehungen aus. Er gewinnt das Vertrauen von Mädchen und jungen Männern und verspricht, sie zu einflussreichen Menschen zu machen. Dazu sollen sie sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen und Fotos und Videos aufnehmen. Allerdings habe er die Kinder und Jugendlichen nicht besucht, sondern über einen Messenger-Dienst „ferngesteuert“, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht kam aufgrund von Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht an Pädophilie leide. Er litt an Depressionen und versuchte, sein mangelndes Selbstwertgefühl dadurch zu verstärken, dass er Macht über die Mädchen erlangte. Das Gericht entschied, dass die lange Strafdauer von zwei Jahren die Strafe verschärft. Selbst eine Durchsuchung seiner Wohnung konnte ihn nicht davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen.

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