In der DDR geschiedene Frauen sind beim Renten-Härtefallfonds bisher vielfach nicht zum Zug gekommen. 164 von 271 Anträgen wurden abgelehnt. Das geht aus Zahlen des Bundessozialministeriums hervor, die die Linke im Bundestag erfragt hat. Demnach haben 15 Frauen aus Sachsen-Anhalt eine Bewilligung erhalten, es gab 22 Ablehnungen.
«Dass die Anträge von in der DDR geschiedenen Frauen bisher mehrheitlich abgelehnt wurden, ist beschämend», sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva von Angern. Die Kriterien seien viel zu hart. «So wird der Härtefallfonds bei vielen Ostdeutschen zu einem Fonds der enttäuschten Hoffnungen.» Die Bundesregierung müsse den Härtefallfonds in einen Gerechtigkeitsfonds umwandeln, der alle Betroffenen angemessen entschädige.
Die Frist für die Antragstellung ist bis Ende Januar 2024 verlängert worden, nachdem bis zum ursprünglichen Fristende am 30. September nur relativ wenige Menschen Anträge gestellt hatten. Der Härtefallfonds war von der Ampel-Koalition Anfang des Jahres aufgelegt und mit 500 Millionen Euro ausgestattet worden. Möglich sind Einmalzahlungen von bis zu 2500 Euro.
Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der deutschen Wiedervereinigung waren bestimmte Rentenansprüche nicht berücksichtigt worden, etwa für in der DDR geschiedene Frauen oder aus Zusatzrenten für verschiedene Berufsgruppen.