Lindner pocht auf Festhalten an Schuldenbremse 2024 – Gewerkschaften fordern Einsparungen
Lindner sagte, dass zur Umsetzung „der Zukunftsinvestitionen und wichtigen Projekte der Union“ „andere traditionelle Ausgaben, die heute nicht mehr erforderlich sind, neu priorisiert werden“ mit Blick auf das Jahr 2024 und die Folgen des Bundesverfassungsgerichts Haushaltsbeschluss. Dies macht auch den Nachtragshaushalt 2023 notwendig, da die Verbindlichkeiten von Sondervermögen wie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nun in den regulären Haushalt geschrieben werden müssen. Der Bundestag wird am 14. Dezember über den Nachtragshaushalt und die Wiederaufhebung der Schuldenbremse abstimmen.
Das Vorgehen des Ampel-Bündnisses stieß bei der Opposition auf heftige Kritik. Der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer hat den Haushaltsentwurf 2023 als „verfassungswidrig“ bezeichnet. Lindners Plan, rückwirkend den Notstand zur Aussetzung der Schuldenbremse auszurufen, sei ein „mutiger Trick“, zu dessen Rettung dem Ampel-Bündnis der Wille fehle.
Gewerkschaften fordern „Ampeln“, um Sozialleistungen zu retten. „Nehmt den Bürgern das Geld weg“, sagte CDU-Haushaltschef Matthias Middelberg. Es gibt vier Millionen erwerbstätige Sozialhilfeempfänger. „Wenn Sie einen Teil dieser Leute in Beschäftigung bringen, wird unser Budget deutlich gekürzt.“
Auslöser der Haushaltskrise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war nicht die Klage des Bündnisses, sondern die „Verfassungswidrigkeit“ des Ampel-Bündnisses. Dadurch wird ein Fehler im Haushalt registriert und „Mittel aus dem Kernhaushalt in den Schattenhaushalt verschoben“.
Der sozialdemokratische Haushaltsdezernent Denis Rohde erklärte vor dem Bundestag, die Gerichte hätten Einwände gegen die Erfassung der Schulden erhoben. Das Urteil „macht die Sache noch schlimmer, beunruhigt uns aber nicht.“ Er betonte, dass auch viele Bundesländer betroffen seien, darunter auch die von der CDU geführten.
„Warum haben wir uns in der Verfassung ein so enges Korsett gegeben“, fragte der Grünen-Haushaltsdezernent Sven-Christian Kindler im Parlament. Die Schuldenbremse müsse ausgeweitet und reformiert werden, um Investitionen zu fördern. Dazu gehören unter anderem die Förderung von Schulen, Kitas und nachhaltigen Arbeitsplätzen.
Ähnliche Forderungen kamen von der Linken. Die Abgeordnete Gesine Lötzsch nannte die Schuldenbremse „lächerlich“ und verankerte sie als „Akt der Selbststilllegung“ im Grundgesetz. Sie forderte, die Regelung im Jahr 2024 wieder außer Kraft zu setzen und langfristig aus dem Grundgesetz zu streichen.
Allein der Ampel-Allianz fehlen bereits 60 Milliarden Euro an KTF-Mitteln für Energiewendeprojekte. Von besonderer Bedeutung für den Haushalt 2023 ist, dass durch das Karlsruher Urteil auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der ähnlich wie der KTF finanziert wird, abgewickelt wird.
Lindner sagte, dem Haushalt fehlen derzeit 17 Milliarden Euro. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte, weitere 13 Milliarden Euro seien für Projekte vorgesehen, die eigentlich über den KTF-Klimafonds gefördert werden sollten. Auch Sozialdemokraten und Grüne fordern daher eine Aussetzung der Schuldenbremse im Jahr 2024.
Aufgrund von Streitigkeiten innerhalb der Koalitionsregierung bestehen weiterhin Zweifel, ob der Haushalt 2024 noch vor Jahresende beschlossen wird. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte gegenüber der Wirtschaftswoche, er halte es für „realistischer, dass es etwas länger dauert.“ Er äußerte „sehr große Zweifel“, ob die Notaussetzung der Schuldenbremse ab 2024 noch einmal „rechtssicher“ rationalisiert werden könne.
SPD-Fraktionssekretärin Katja Mast befürwortete im Daily Mirror die Ausrufung eines „optionalen“ Ausnahmezustands im Jahr 2024, um die Schuldenbremse für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine auszusetzen. Es ist unklar, ob neben der militärischen, humanitären und finanziellen Hilfe für Kiew auch die Verwendung von Geldern der Bürger für ukrainische Kriegsflüchtlinge berücksichtigt werden soll.
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Quelle: www.stern.de