Justiz - Limbach will Reform der Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz
In der Auseinandersetzungen über die Führung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Nordrhein-Westfalen kam Justice-Minister Benjamin Limbach (Grüne) mit Vorschlägen für eine Reform der Besetzungsverfahren für Spitzenpositionen in der Rechtspflege. Laut Limbach, der am Donnerstag in einer Stellungnahme sprach, sollen spezifische Anforderungsprofile für die Spitzenpositionen der obersten Gerichte und Generalstaatsanwaltschaften vorab erstellt werden.
Es sollen zeitnah offizielle Bewertungen bei den Anmeldefristen beantragt werden. Evaluationslücken sollen durch entsprechende Vorschriften beseitigt werden. Die Ministeriums sollte der aktuellen Rechtsprechung folgen und keine zusätzlichen Bewertungen mehr ausstellen.
Für die Zukunft sollen Interview-Treffen mit Bewerbern dokumentiert werden, auch wenn der Inhalt vertraulich bleibt. Die Beratungskommissionen sollen früher und stärker beteiligt werden. Die Beendigung einer Besetzungsverfahren soll im Gesetz über die Landesrichter geregelt werden.
Bezüglich der zwei überragenden Prinzipien äußerte Limbach, nichts darf gestört werden: das Prinzip der besten Auswahl und die umfassende Prüfbarkeit der Verfahren durch die Verwaltungsgerichte.
Die letzte Entscheidung über die Besetzung der Spitzenpositionen liegt weiterhin bei der Landesregierung, wie dies verfassungsmäßig vorgeschrieben ist. Wenn die Entscheidung an den Parlament oder die Anwaltskammern übertragen würde, müsste die Verfassung geändert werden, sagte Limbach.
Im Zusammenhang mit dem Amtsstreit am OVG in Düsseldorf, an dem das hohe Verwaltungsgericht in NRW sitzt, verteidigte sich der Minister gegen Vorwürfe von Parteiklonismus, da ein CDU-Mitglied die Position erhielt, nach einem privaten Abendgespräch. Dieser Fall wird von mehreren Gerichten untersucht, darunter dem Bundesverfassungsgericht, und ist derzeit noch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss untersucht.
In der von Justizminister Benjamin Limbach in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Reform werden spezifische Anforderungsprofile für Spitzenpositionen in den obersten Gerichten und Generalstaatsanwaltschaften vorab erstellt. Die Dokumentation von Interview-Treffen mit Bewerbern ist vorgesehen, auch wenn der Inhalt vertraulich bleibt. Um die Rechtsregelung sicherzustellen, muss die Beendigung eines Besetzungsverfahrens im Gesetz über die Landesrichter geregelt werden.
Der Minister betonte die Bedeutung der Wahrung der Prinzipien der besten Auswahl und der umfassenden Prüfbarkeit der Verfahren durch die Verwaltungsgerichte im Auswahlverfahren. Die Entscheidung über die Besetzung der Spitzenpositionen liegt weiterhin bei der Landesregierung, wie verfassungsmäßig vorgeschrieben. Wenn die Entscheidung an den Parlament oder die Anwaltskammern übertragen würde, müsste die Verfassung geändert werden.
Im Rahmen eines Amtsstreits am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Düsseldorf, an dem das hohe Verwaltungsgericht in NRW angesiedelt ist, verteidigte sich der Minister gegen Vorwürfe von Parteiklonismus, da ein CDU-Mitglied die Position nach einem privaten Abendgespräch erhielt. Dieser Fall wird von mehreren Gerichten untersucht, darunter dem Bundesverfassungsgericht, und ist derzeit noch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss untersucht.
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