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Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in einer Tiefgarage

In einer Tiefgarage in Bochum ist ein 58-jähriger Mann in seinem Auto erschossen worden. Derzeit ist der Täter verurteilt. Der Richter nannte ihn einen gefährlichen Psychopathen.

Der Hauptangeklagte wird von Justizbeamten dem Gericht vorgeführt. Foto.aussiedlerbote.de
Der Hauptangeklagte wird von Justizbeamten dem Gericht vorgeführt. Foto.aussiedlerbote.de

Prozess - Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in einer Tiefgarage

Die Kugel traf das Opfer aus nächster Nähe – direkt im Gesicht. Vor etwa neun Monaten wurde ein 58-jähriger Telekommunikationsmitarbeiter in seinem Auto erschossen. Der Tatort war eine Tiefgarage in Bochum. Am Freitag wurde der Täter wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Richter Niels Feldhaus bezeichnete das Verbrechen im Urteil der Bochumer Jury als „kalte Hinrichtung“. Der 27-jährige Angeklagte sei ein „gefährlicher Psychopath“.

Am Abend des 7. März dieses Jahres fiel einem Anwohner in der Bochumer Tiefgarage ein Auto mit laufendem Motor auf. Dann sah sie den verstümmelten Körper hinter dem Lenkrad. Der 58-Jährige wurde laut Urteil insgesamt sieben Mal durch Heck- und Seitenscheiben angeschossen. Sechs Schüsse trafen. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte sein potenzielles Opfer überfallen und ohne Vorwarnung sofort das Feuer eröffnet hatte. Die Ursache soll ein früherer Verkehrsstreit gewesen sein.

Dem Urteil zufolge handelten die türkischen Angeklagten aus Rache. Er ist leicht beleidigt und ist übermäßig wütend. Richter Feldhaus sagte, er habe auch einen „Hass auf Menschen, insbesondere auf Deutsche“.

Sicherungsverwahrung angeordnet

Auf dem Telefon des Angeklagten fanden die Ermittler eine Liste mit „Hell People“. Bei den Namen und Adressen handelte es sich um diejenigen, an denen sich der 27-Jährige rächen wollte, heißt es im Urteil. Darunter sind ein ehemaliger Lehrer, mehrere Unternehmer und Familienangehörige.

Neben einer lebenslangen Haftstrafe erkannte der Richter die Schwere der Tat an und ordnete anschließend eine unbefristete Sicherungsverwahrung an – zum Schutz der Öffentlichkeit. Dem Urteil zufolge besteht keine Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren.

Im Prozess gestand der Dortmunder die Tat. Allerdings hieß es in einer Stellungnahme seines Verteidigers, das Opfer habe ihn zuvor ausländerfeindlich beleidigt und mit dem Tod gedroht. In diesem Fall sah er Rot, flippte aus und schoss. Die Richter sahen das jedoch anders. Sie gehen davon aus, dass der Mord aus hinterhältigen Motiven begangen wurde.

Dieses Urteil ist nicht endgültig.

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Quelle: www.stern.de

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