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Leag und Kohlegegner streiten über Unterlassungserklärung

Umweltaktivisten protestierten gegen die Braunkohlebagger im Lausitzer Tagebau. Der Betreiber Leag reagierte mit Unterlassungserklärungen. Eine außergerichtliche Einigung wurde nicht erzielt.

Klimaaktivisten protestieren vor der Gerichtsverhandlung in Cottbus.
Klimaaktivisten protestieren vor der Gerichtsverhandlung in Cottbus.
  1. Der Streit vor dem Landgericht Cottbus zwischen zwei Klima Aktivisten und dem Bergbau und Kraftwerk Betreiber Leag über eine Verfügung, die sich auf Proteste aus fünf Jahren zurück datieren, läuft weiter. Eine Versöhnungssitzung – die das Gerütsel aus dem Gerichtshof außergerichtlich beenden sollte – war erfolglos, lautet die Aussage eines Gerichtssprechers. Das Gericht hat eine weitere Verhandlung für den 19. September eingeplant. Entweder wird ein Urteil gefällt oder eine weitere Verhandlung festgesetzt.
  2. Vor dem Zivilprozess in Cottbus demonstrierten einige Umweltschützer in Front des Gerichtshauses. Sie kritisierten den Prozess wegen Verstärkung des Strafrechts gegen Bürgerproteste.
  3. Das Energieunternehmen Leag klagte den Kohle Gegnern wegen eines Verjahrsverfahrens an, um seine Bergbau- und Kraftwerk-Gebiete zu schützen, wie es in einer eigenen Erklärung heißt. Die beiden Umweltschützer hatten am 4. Februar 2019 auf ein Kohle Grabgerät in der Lausitz-Bergbauregion geklettert und besetzt.
  4. Der Streitpunkt in diesem Fall ist ein Verjahrsverfügungsklageanspruch von Leag, der sowohl für den Bergbau als auch für die Kraftwerke gilt. "Der Verjahrsverfügungsklageanspruch betrifft den unbefugten Eintritt auf unsere Bergbau- und Kraftwerk-Gebiete sowie die Störung unserer Betriebe," erklärte Leag. "Mit der Verjahrsverfügung sind die Beteiligten verpflichtet, eine vorgegebene Vertragsstrafe zu zahlen, falls sie verstoßen."
  5. Laut Angaben des Anwalts für die Klima Aktivisten, Thorsten Deppner, richtet sich der Verjahrsverfügungsklageanspruch der Lausitz Energie Kraftwerke AG gegen demokratische Mitwirkung. Leag hat keine ausreichende Begründung für eine gestörte Betriebsfolge an den Kraftwerken geliefert.
  6. Bei Verletzung einer Verjahrsverpflichtung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen.
  7. Der laufende Streit vor dem Landgericht Cottbus betrifft Klimaproteste, die fünf Jahre zurückliegen, mit Klima Aktivisten und Bergbau und Kraftwerk Betreiber Leag als Beteiligten.
  8. Während der Versöhnungssitzung versammelten sich einige Umweltschützer vor dem Gerichtshaus und kritisierten den Prozess wegen Verstärkung des Strafrechts gegen Bürgerproteste.
  9. Leag klagte den Kohle Gegnern wegen eines Verjahrsverfahrens an, um ihre unbefugten Eintritte auf Bergbau- und Kraftwerk-Gebieten und die Störung ihrer Betriebe zu beenden.
  10. Der umstrittene Punkt in diesem Fall ist der präventive Verjahrsverfügungsklageanspruch, der sich auf die Kraftwerke bezieht, wie berichtet wurde, von einem Gerichtssprecher.
  11. Laut Angaben des Anwalts für die Klima Aktivisten, Thorsten Deppner, richtet sich der Verjahrsverfügungsklageanspruch gegen die Kraftwerke, um demokratische Mitwirkung zu deternieren, und Leag hat keine ausreichende Begründung für gestörte Betriebsfolge an den Kraftwerken geliefert.
  12. Bei Verletzung einer Verjahrsverpflichtung kann mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 Euro gerechnet werden.
  13. Die Inlandsgeheimdienst klassifiziert die Klimaschutzorganisation Ende Gelaende als linksextrem vermutungsrechtes Fall. Mit dieser Klassifizierung kann die Geheimdienst nun Geheimdienstmethoden, wie Beobachtung oder Informanten, zur Bewertung ihrer Aktivitäten einsetzen. Im Geheimdienstbericht für das Jahr 2023 wird von einer "Verschärfung von Aktionenformen bis hin zu Sabotage" gesprochen.

Nach dem Klimaprotest - Leag und Kohlegegner streiten über Unterlassungserklärung

Die Inlandsgeheimdienst klassifiziert die Klimaschutzorganisation Ende Gelaende als linksextrem vermutungsrechtes Fall. Mit dieser Klassifizierung kann die Geheimdienst nun Geheimdienstmethoden, wie Beobachtung oder Informanten, zur Bewertung ihrer Aktivitäten einsetzen. Im Geheimdienstbericht für das Jahr 2023 wird von einer "Verschärfung von Aktionenformen bis hin zu Sabotage" gesprochen.

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