Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt mit der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis auch auf breitere Kenntnisse über Gefahren besonders für jüngere Menschen. Anlässlich der Legalisierung solle klargemacht werden: «Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme», sagte der SPD-Politiker bei einer Diskussionsveranstaltung des Ministeriums in Berlin.
Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Bei Kindern und Jugendlichen bleibe er komplett illegal und werde weiter verfolgt. Junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden. Für Konsumenten solle es sicherer werden – etwa in Bezug auf Kriminalität beim Einkauf und was Konzentrationen und Beimengungen anbetreffe.
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen dürfen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent des Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) mit der Rauschwirkung sein.
Lehrerverbandspräsident äußert Zweifel an Plänen
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, meldete in der Diskussion Kritik an den Plänen an. Er habe ganz große Zweifel, dass man die Situation durch die Freigabe und Prävention verbessern werde. Zudem stelle sich die Frage, wer vorgesehene Schutzabstände von 200 Metern etwa um Schulen kontrollieren solle.
Lauterbach betonte: «Das Problem geht von alleine nicht weg.» Er verteidigte die Vorgaben, mit denen Cannabis nicht ein Produkt wie jedes andere werde. So könne man in einem «Korridor der Vernunft» nicht den Anbau von zig Pflanzen in Wohnungen zulassen. Der Minister kündigte an, dass mit dem Gesetz auch eine Amnestie für diejenigen kommen solle, die etwas gemacht hätten, was künftig erlaubt werde. Die erste Lesung des Gesetzes sei in der kommenden Woche vorgesehen. Im Lauf des nächsten Jahres solle der Konsum dann erlaubt sein.