Lauterbach erweitert den Umfang der telefonischen Krankmeldungen
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können Mitarbeiter ihre Erkrankung auch telefonisch melden. Wenn Sie jedoch ein krankes Kind zu Hause betreuen müssen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als einen Arzt aufzusuchen. Die Dinge ändern sich jetzt. Allerdings müssen weiterhin bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Eltern können bald ärztliche Atteste erhalten, die belegen, dass sie ihre kranken Kinder telefonisch betreuen müssen, anstatt persönlich eine Klinik aufzusuchen. Dies soll nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ab dem 18. Dezember möglich sein.
Konkret soll laut GKV eine Bescheinigung über den Bezug von Kinderkrankengeld höchstens fünf Tage gültig sein, wenn der Arzt das Kind kennt und eine telefonische Ausstellung der Bescheinigung für sinnvoll hält. Ein GKV-Sprecher sagte: „Dadurch wird die Belastung für Eltern und Arztpraxen deutlich reduziert.“
Weniger Aufwand, weniger Infektionen
Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die KBV und die Krankenkassen aufgefordert, entsprechende Regelungen zu entwickeln. Hintergrund hierfür ist, dass bei geringfügigen Erkrankungen die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann, sofern der Patient der Praxis bekannt ist. Ein gemeinsamer Bundesausschuss aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat kürzlich beschlossen, eine dauerhafte Regelung nach dem Vorbild spezieller Corona-Regelungen zu etablieren.
In einem Brief an die KBV und die Krankenkassen erklärte Lauterbach, dass telefonische Krankmeldungen nicht nur Patienten und Versicherte selbst im Krankheitsfall und bei Arbeitsunfähigkeit entlasten würden, sondern auch im Krankheitsfall eines Kindes und der Eltern. Entlasten Sie sich, wenn Sie krank sind. Für die Beantragung von Kinderkrankengeld ist ein ärztliches Attest erforderlich.
In dem Schreiben hieß es, es handele sich um „einen weiteren wichtigen Beitrag zur Infektionsprävention in Wartezimmern“. Eltern können sich für kranke Kinder unter zwölf Jahren beurlauben lassen. Dazu müssen Sie Ihr Kind in die Klinik bringen, um die Bescheinigung zu erhalten. Der Fonds ersetzt dann den Großteil des entgangenen Verdienstes und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 % des Nettolohnausfalls.
Telefonische Krankmeldungen in der Praxis bekannt
Nach Angaben des Ministeriums sieht ein kürzlich verabschiedetes Gesetz eine Erhöhung der Anzahl der Tage vor, an denen Leistungen bei Kinderkrankheiten in Anspruch genommen werden können. Im Rahmen der Covid-Sonderregelung soll es ab 2024 faktisch wieder 10 Krankheitstage pro Jahr für Kinder geben – das Gesetz erhöht die Zahl der Krankheitstage in den Jahren 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Generell gilt, dass ab dem 7. Dezember Patienten mit leichteren Erkrankungen ihre Krankschreibung nicht mehr mit in die Klinik schleppen müssen, um arbeiten zu gehen.
Vorausgesetzt, Sie kennen sich in der Branche aus und haben keine schwerwiegenden Symptome. Anschließend können Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage erhalten. Sie müssen eine Klinik aufsuchen, um eine Nachuntersuchungsbescheinigung zu erhalten. Erfolgt die Erstbescheinigung in der Praxis, können Folgebescheinigungen auch telefonisch eingeholt werden. Eine ähnliche Sonderregelung wurde während der Corona-Krise mehrfach verlängert, ist jedoch in diesem Frühjahr ausgelaufen.
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Quelle: www.ntv.de