- Finanzministerin von Brandenburg Katrin Lange (SPD) präsentiert in einer Sondersession des Landtages am Donnerstag die Folgen des Urteils des Verfassungsgerichts über den Milliarden-Hilfspaket Brandenburg. Es bleibt unklar, welche genauen Folgerungen das Ministerium ziehen wird. Seit Freitag werden Konsequenzen für das Ergänzungshaushalt 2024 gezogen. "Die Prüfung läuft weiter," erklärte der Pressesprecher des Ministeriums Thomas Vieweg mittwochs.
- Der Verfassungsgerichtshof hatte die Vorschriften für das Hilfspaket aus dem Jahr 2022 für ungültig erklärt und die Beschwerde der AfD-Fraktion im Landtag in diesem Zusammenhang am Freitag genehmigt. Allerdings muss das Paket nicht rückwirkend aufgekündigt werden.
- Die Verfassungsgerichtsrichter hielten die Ausrufung des Ausnahmezustands zu dieser Zeit für berechtigt, kritisierten jedoch unzureichende Begründungen für die Hilfe. Von den etwa 1 Milliarde Euro geplanten Unterstützungen für dieses Jahr wurden schließlich nur etwa 850 Million Euro verbindlich gebunden. Die AfD im Landtag kündigte am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ergänzungshaushalt für dieses Jahr an.
- Präsident des Rechnungshofs Christoph Weiser verwies auf die Tatsache, dass sein Amt bereits während der Corona-Pandemie darauf hingewiesen hatte, dass Maßnahmen und Notverordnungen konsistent sein müssten. "Ich wünschte daher, dass Regierung und Parlament sich intensiver mit den Argumenten des Rechnungshofs nicht nur in der Formulierung des neuen rbb-Staatsvertrages, sondern auch in der Auslegung der Regeln zur Haushaltskappe auseinandergesetzt hätten."
- Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Wochenende angekündigt, dass die Landesregierung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts handeln werde. Er verteidigte auch das Hilfspaket, das Gemeinden, Krankenhäuser, Unternehmen und Vereine unterstützte.
- Das Brandenburg-Paket war bereits im Vorjahr auf Grundlage des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts modifiziert worden. Der Landtag erklärte eine Ausnahmesituation für 2024 erneut getrennt, ein Vorbehaltsvorschuss von 500 Millionen Euro wurde gestrichen und das Deutschland-Ticket aus dem Paket entfernt.
Haushalt - Lange kommentiert die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils
Verfassungsgerichtsurteil Brandenburg über das Hilfspaket
- Die Finanzministerin von Brandenburg und SPD-Mitglied Katrin Lange präsentiert in einer Sondersession des Landtages am Donnerstag die Folgen des Urteils des Verfassungsgerichts über das Brandenburg-Hilfspaket.
- Der Pressesprecher des Ministeriums Thomas Vieweg verwies auf eine laufende Prüfung, wenn er sich auf die Folgerungen des Ministeriums aus dem Urteil aussprach.
- Das Verfassungsgericht hatte die Vorschriften für das Hilfspaket aus dem Jahr 2022 für ungültig erklärt und die Beschwerde der AfD-Fraktion im Landtag in diesem Zusammenhang am Freitag genehmigt.
- Die AfD-Fraktion im Landtag kündigte am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen den Ergänzungshaushalt für dieses Jahr an.
- Präsident des Rechnungshofs Christoph Weiser kritisierte die Regierung und das Parlament, weil sie sich nicht ausreichend mit den Argumenten des Rechnungshofs auseinandergesetzt hätten, insbesondere in Verbindung mit dem neuen rbb-Staatsvertrag und der Auslegung der Regeln zur Haushaltskappe.
- Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke, dass die Landesregierung handeln werde und das Hilfspaket verteidigte, das Gemeinden, Krankenhäuser, Unternehmen und Vereine unterstützte.
- Das Brandenburg-Paket war bereits im Vorjahr auf Grundlage des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts modifiziert worden. Der Landtag erklärte eine Ausnahmesituation für 2024 erneut getrennt, ein Vorbehaltsvorschuss von 500 Millionen Euro wurde gestrichen und das Deutschland-Ticket aus dem Paket entfernt.
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