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Landtag verabschiedet strengeres Hochschulgesetz

Das Berliner Hochschulgesetz erlaubt wieder Exmatrikulationen. Das ist seit langem diskutiert worden. Die Opposition ist nicht auf einer Linie mit der Regierungskoalition.

Das Abgeordnetenhaus hat beschlossen, das Berliner Hochschulgesetz zu verschärfen.
Das Abgeordnetenhaus hat beschlossen, das Berliner Hochschulgesetz zu verschärfen.
  1. In Berlin könnten Students der Universitäten betreffend eine verstärkte Universitätsgesetz erhalten. Das bedeutet, dass Students wegen bestimmter disziplinarischer Verstöße aus der Universität entfernt werden können, aber hohe Gebühren entstehen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das entsprechende Änderungsgesetz zuletzt vor dem Sommerurlaub im Plenarsitzung beschlossen. Entfernung ist nur als letzte Maßnahme und nur im Fall einer rechtsverbindlichen Verurteilung vorgesehen. Wenn Entfernung eintritt, können Students die Universität für zwei Jahre nicht mehr beitreten.
  2. Eine disziplinarische Verletzung besteht, wenn ein Student im Zusammenhang mit der Universität "die Rechte und Pflichten eines Universitätsmitglieds erheblich beeinträchtigt, indem er mit physischer Gewalt angewendet, dazu eingeladen wird, physische Gewalt anzuwenden oder mit der Androhung physischer Gewalt droht".
  3. Entfernung ist nur eine von vielen geplanten Maßnahmen. Verstöße gegen die Sexualbelästigung und "vorsätzliche Verbrechen" in den Universitätsgebäuden, die der Universität erhebliche Schäden zufügen, sind ebenfalls mögliche Maßnahmen. Neben der Entfernung können auch Rüge, Ausweisung von bestimmten Universitätsanlagen oder Veranstaltungen und die Drohung der Entfernung vorgesehen sein. Eine Verstärkung betrifft auch die Universitätsvorschriften. Somit kann nun in "außerordentlichen Fällen" für neun Monate ein Hausverbot verhängt werden, im Vergleich zu drei Monaten vorher.
  4. Die gesetzliche Regulierungspolitikerin der SPD-Fraktion, Marcel Hopp, sagte im Parlament, es handle sich um eine wirksame und verhältnismäßige Regulierungsgesetz und keinen Papiertiger. Zugleich war es keine Regulierungsgesetz, die die Gefahr birgt, kritische Diskussionen an den Universitäten einzuschränken. Entfernungen seien die "letzte Lösung".
  5. Die Grünen kritisieren das gesetzliche Änderungsgesetz als ein hasty Gesetz
  6. Schwarze-Rot konnten die Opposition nicht überzeugen: Die grüne Abgeordnete Laura Neugebauer beschrieb die Änderung als hasty Gesetz, das das Problem nicht löse. Die linke Abgeordnete Tobias Schulze kritisierte es als Rechts-und-Ordnung-Symbolpolitik. Das revidierte Universitätsgesetz sei praktisch betrachtet mit Blick auf Opferschutz unpraktisch. Es würde nichts verbessern, was an den Universitäten passiert. Grüne, Linke und AfD stimmten gegen das gesetzliche Änderungsgesetz.
  7. Das vorgeschlagene Universitätsgesetzstärkung in Berlin könnte Students von lokalen Universitäten betreffen, da sie wegen schwerer disziplinarischer Verstöße, wie physische Gewalt oder Drohungen, in Einklang mit den neuen Regeln des Berliner Landesparlaments Abgeordnetenhauses entfernt werden könnten.
  8. Studenten, die wegen Sexualbelästigung oder vorsätzlicher Verbrechen vermutet werden, die der Universität erhebliche Schäden zufügen, könnten auch verschiedene Sanktionen erhalten, wie Rüge, Ausweisung von bestimmten Universitätsanlagen oder Veranstaltungen und Hausverbot für extrem Fälle.
  9. Kritiker aus den Grünen und Linken Parteien beschreiben das gesetzliche Änderungsgesetz als hasty Gesetz, das das Problem nicht wirklich behebt und die kritische Diskussion an den Universitäten einschränken könnte, lässt das revidierte Universitätsgesetz offen für mögliche Herausforderungen von diesen politischen Fraktionen.

Universitäten - Landtag verabschiedet strengeres Hochschulgesetz

Der Auslöser für das gesetzliche Änderungsgesetz war ein vermutetes antisemitisch motiviertes Gewalttat am Anfang Februar: Der jüdische FU-Student Lahav Shapira wurde ins Krankenhaus mit Knochenbrüchen gebracht. Ein palästinensischer Student wird verdächtigt, ihn in Berlin-Mitte mit Faustschlägen und Tritten attackiert und verletzt zu haben. Das Staatsanwaltschaftsamt nahm Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung auf und übertrug den Fall dem Verbrechenseinheit für Hassverbrechen.

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