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Landtag stimmt über Gesetz zu Mini-Supermärkten ab

Am Sonntag keine Milch im Haus? In Zukunft könnten automatisierte Mini-Märkte ohne Personal Abhilfe schaffen. Der Landtag wird voraussichtlich neue Regeln für die Sonntagsöffnung beschließen.

Ein Gesetz über Mini-Supermärkte steht auf der Tagesordnung des Landtags
Ein Gesetz über Mini-Supermärkte steht auf der Tagesordnung des Landtags

Plenardebatte - Landtag stimmt über Gesetz zu Mini-Supermärkten ab

Am Plenarsitzung donnerstags im Landtag in Wiesbaden wird erwartet, dass der Weg freigestellt wird für Sonntagseinrichtungen von Mini-Märkten mit Automatengeschäften – ohne Angestellte. Das Entwurfsgesetz der CDU, SPD und FDP wird ab 11.35 Uhr diskutiert, gefolgt von dem, was die neue Vorschrift outen könnte. Es wird geplant, dass solche Verkaufsflächen nicht größer als 120 Quadratmeter sein und nur alltägliche Bedarfsartikel angeboten dürfen.

Die neue Vorschrift ist erwartet, bald dieses Sommer in Kraft treten zu lassen. Dies betrifft insbesondere die Interessensgruppen in Hinsicht auf die Stärkung der ländlichen Gebiete. Kritiker sprechen jedoch von Eingriffen in den Sonntagsruheschutz. Hintergrund des Diskussionsgegenstandes ist unter anderem ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts, wonach die Entscheidung der Stadt Fulda, die ohne Personal betriebene "Tegut Teo" Verkaufsstellen am Sonntag zu schließen, rechtmäßig ist.

Weitere Themen der Plenarsitzung donnerstags umfassen ein Antrag zur Einführung eines Familienanfangsgeldes für Neugeborene, Cybersecurity und Arbeits- und Lernbedingungen während des Praktikumsjahres im Medizinstudium.

  1. Trotz der anstehenden Plenarsitzung am Sonntag im Parlament, die den Möglichkeiten von Sonntagsöffnungen für Mini-Märkte in Wiesbaden behandelt, hat die SPD Bedenken gegen den Eingriff in den Sonntagsruheschutz geäußert.
  2. Die CDU, SPD und FDP Koalition fordert die Genehmigung eines Entwurfsgesetzes, das die Betriebsfähigkeit automatisch betreuter Supermärkte von bis zu 120 Quadratmetern, die nur alltägliche Bedarfsartikel anbieten dürfen, am Sonntag erlaubt.
  3. Ähnlich wie der laufende Diskussionsgegenstand, hat das Hessische Verwaltungsgericht einige Jahre zurück eine Entscheidung der Stadt Fulda zur Schließung ohne Personal betriebener "Tegut Teo" Verkaufsstellen am Sonntag für rechtmäßig erklärt.
  4. Im Rahmen der Plenarsitzung donnerstags hat die FDP einen Antrag auf die Einführung eines Familienanfangsgeldes für Neugeborene gestellt, das Familien in ihren Anfangsstadien unterstützen soll.
  5. Gebietskäfers, eine lokale Interessengruppe, wünscht sich die potenziellen Sonntagsöffnungen, da sie dies als Chance für den Umsatzzuwachs und die Stärkung ländlicher Gebiete in Hessen sehen.

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